Er hat es wieder getan: Norbert Walter-Borjans - so berichtet der
Bonner General-Anzeiger - in seiner heutigen Ausgabe behauptet auch
weiter, dass die aktuelle Flut von Selbstanzeigen auf der Furcht von
Anlegern vor Entdeckung aufgrund von Daten-CDs beruht.
Lieber Herr
Walter-Borjans, der Wahlkampf ist vorbei. Die Flut der Selbstanzeigen
beruht auf der Weißgeldstrategie der Schweizer Banken. Die drohen ihren
Kunden mit Rauswurf, wenn sie nicht unverzüglich nachdeklarieren.
Bitte
schmeißen Sie keine Millionen für fragwürdige Deals über Daten zum
Fenster raus. Die paar Großanleger, die jetzt noch durchs Raster fallen
(können), gehen Ihnen über kurz oder lang noch ins Netz.
Samstag, 28. September 2013
Donnerstag, 9. August 2012
NRW kann es nicht lassen - Erneuter Kauf von Steuer-CDs
Völlig unbeeindruckt vom Ratifizierungsverfahren zum Deutsch-Schweizerischen Steuerabkommen hat NRW nun zwei weitere CDs mit Daten von Kunden der UBS und einer weiteren Bank in der Schweiz gekauft. Vorausgegangen sein soll der Kauf von zwei CDs im Juli, darunter eine mit Daten von Kunden der Bank Coutts.
Die CD betreffend die UBS soll auch Informationen zu Stiftungen enthalten, die deutsche Staatsbürger benutzt haben sollen. Zahlreiche solcher Stiftungen sind im Jahre 2005 zur Umgehung der EU-Zinssteuer, die auch von Schweizer Banken auf Anlagen von EU-Bürgern abzuführen ist, gegründet worden.
Der Handel mit Daten von deutschen Bankkunden mit Kontoverbindung in der Schweiz entwickelt sich zu einer neuen Industrie. Kein Kunde ist davor wirklich geschützt, mögen die Sicherheitsvorkehrungen der Banken auch noch so gut sein. Vor kriminellen Mitarbeitern ist nämlich niemand gefeit.
Es hilft aber alles nichts: Auch geklaute Daten sind verwertbar. Jedenfalls begründen sie nach Auffassung des BVerfG einen sog. Anfangsverdacht, der zur Aufnahme von Ermittlungen berechtigt.
Donnerstag, 2. August 2012
Steuerhinterziehung durch Unterlassen, Selbstanzeige und Festsetzungsverjährung
Teile der Finanzverwaltung wollen
Neuland betreten. Der Fall: Erben haben im Jahre 2008 neben einer
unvollständigen Erbschaftsteuererklärung - das geerbte Konto in der
Schweiz wurde nicht deklariert - auch eine Steuerhinterziehung durch
Unterlassen begangen, weil sie die Einkommensteuererklärungen der
verstorbenen Mutter, die natürlich die Erträge aus der Geldanlage in der
Schweiz nicht erklärt hatte, nicht für den noch nicht
festsetzungsverjährten Zeitraum berichtigt haben, wonach sie ja nach §
153 AO verpflichtet sind.
Nun
erstatten die Erben im Januar 2012 eine umfassende Selbstanzeige, in
der sie - soweit Festsetzungsverjährung noch nicht eingetreten ist -
auch die fraglichen Einkommensteuererklärungen der verstorbenen Mutter
korrigieren. Nach den Regeln der §§ 169 ff. AO ist für Jahre bis 2000
einschließlich Festsetzungsverjährung eingetreten.
Allerdings
meint die Finanzverwaltung nun, es sei bis 1997 zurückzugehen, weil die
Jahre 1997 bis 2000 im Jahre 2008 - Jahr der Unterlassungstat - noch
nicht festsetzungsverjährt gewesen seien.
Wollen
wir hoffen, dass die eingehende Erläuterung der §§ 169 ff. AO, die ich
zu den Akten gereicht habe, zur Kenntnis genommen wird. Die
Fesetzungsverjährung "klebt" am Steueranspruch und wird insebsondere
durch einen Erbfall weder gehemmt noch neu in Gang gesetetzt.
Übrigens:
Andere Damen und Herren der Finanzverwaltung NRW teilen mein
Kopfschütteln über die Rechtsansicht ihrer Kollegen und wundern sich
über deren mangelnde Rechtskenntnis.
Sonntag, 15. Juli 2012
NRW erwägt Kauf weiterer Steuer-CDs
as berichtet u.a. das Magazin "Der
Spiegel". Und eine mit Daten von deutschen Kunden der Privatbank Coutts
soll schon erworben worden sein.
Ich glaube, dass dieses Vorgehen aktuell vor allen Dingen einem Ziel
dient: Das Abkommen mit der Schweiz zur Regularisierung von Schwarzgeld
soll den Wünschen von SPD und Grünen entsprechend torpediert werden.
Update:
Die Schweiz pocht ausweislich eines Artikels auf Spiegel Online vom
15.7.2012 während des Ratfizierungsprozesses auf die Einhaltung der
Abkommensregeln. Recht hat sie. Wer aber manchen SPD-Politikern zuhört,
wird feststellen, dass denen Völkerrecht und auch das innerstaatliche
Recht anderer Länder völlig egal sind. Mit einem breiten Grinsen
quittieren sie den Vorhalt, dass man mit der Anstiftung zum
Datendiebstahl in der Schweiz an einer Straftat nach Schweizer Recht
teilnehme.Der Zweck heiligt die Mittel. Da muss man sich nicht wundern,
dass auch das Grundgesetz niemanden mehr schert, wenn es um "große
Dinge" geht, für die Bürger und das von ihnen gewählte Parlament zu blöd
sind.
Mittwoch, 11. Juli 2012
Credit Suisse reloaded - Die Versicherung auf den Bermudas
Heute morgen melden Presse und Radio, dass viele Kunden der Credit Suisse Besuch von Steuerfahndern bekommen haben. Grund sind von diesen abgeschlossene Lebensversicherungen mit der Credit Suisse Bermuda, die aber eben keine wirklichen Lebensversicherungen sein sollen. Es soll sich um ein Konstrukt zur Steuerhinterziehung handeln.
Betroffene sollten schnellstens einen Anwalt aufsuchen, um Schaden zu vermeiden oder zu begrenzen. In jedem Fall muss geprüft werden, ob die jeweilige Versicherung mit dem deutschen Steuerrecht in Einklang steht oder nicht.
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Donnerstag, 5. April 2012
Das Imperium schlägt wieder zu: BGH bekräftigt sein Verlangen nach höheren Strafen für Steuerhinterziehung
Mit seinem Urteil vom 7. Februar 2012 zu 1 StR 525/11 hat der BGH an die
von ihm vorgegebene harte Linie bei der Strafzumessung in
Steuerhinterziehungsfällen deutlich erinnert und dem LG Augsburg die
Leviten gelesen.
Nach der gesetzgeberischen Wertung zur Steuerhinterziehung im großen
Ausmaß und den hieraus abgeleiteten Grundsätzen zur Strafzumessung bei
Steuerhinterziehung in Millionenhöhe komme eine aussetzungsfähige
Freiheitsstrafe (also einer solchen von bis zu zwei Jahren) nur bei
Vorliegen besonders gewichtiger Milderungsgründe noch in Betracht. Ein
Geständnis bei Vorliegen umfangreichen Belastungsmaterials soll dabei
kein gewichtiger Milderungsgrund sein. Diese Botschaft muss man zur
Kenntnis nehmen, sind doch bislang gerade Geständnisse der klassische
Anwendungsfall des Minderungsgrunds.
Wichtig ist auch, dass in dem entschiedenen Fall erst durch Addition
zweier Steuerhinterziehungziehungen ein Milllionenschaden vorlag. Jeder
Fall für sich hätte unter einer Million Euro Schaden gelegen. So
eindeutig war die Rechtssprechung zu dem Thema "Millionenschaden" nicht.
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über
Update Deutsch-Schweizerisches Steuerabkommen
Das Handelsblatt und auch der Spiegel melden, dass eine Einigung zwischen Deutschland und der Schweiz erzielt ist.
Die
"Pauschalsteuern" sollen nun zwischen 21 und 41 Prozent liegen. Bislang
waren 19 bis 34 Prozent vereinbart. Zusätzlich sind nun auch
Erbschaften einbezogen. Deutsche Erben von Schwarzgeldkonten in der
Schweiz sollen entweder
pauschal einen 50-prozentigen Steuerabzug hinnehmen - oder aber ihre
Erbschaft gegenüber dem deutschen Fiskus offenlegen.
Es
bleibt abzuwarten, ob SPD und Grüne zustimmen. SPD-Chef Gabriel meint,
das Abkommen müsse rückwirkend in Kraft gesetzt werden, damit
verhindert wird, dass "Steuerbetrüger" ihr Kapital noch vor der
geplanten
Besteuerung aus der Schweiz in eine andere Steueroase wegschafften.
„Wenn die Schweiz nicht bereit ist, das zu unterbinden, sehe ich keine
Chance, dass wir das unterschreiben“, sagte Gabriel nach einem Zitat im
Handelsblatt wörtlich.
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