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Freitag, 26. Februar 2010

Strafsachenfinanzämter sprechen Inhalt einer Selbstanzeige mit Beratern ab

In Zusammenarbeit mit einigen Kollegen habe ich bundesweit zu Strafsachenfinanzämtern Kontakt aufgenommen. Auf diesem Wege konnten wir in Erfahrung bringen, welche Angaben von diesen im Rahmen der ersten Teilerklärung einer sog. gestuften Selbstanzeige erwarten.

Auf der Grundlage der so gewonnenen Informationen ist sichergestellt, dass stets die Angaben gemacht werden, die die mit einer Selbstanzeige verfolgte Straffreiheit sicherstellen.

Mittwoch, 3. Februar 2010

Ein paar Hinweise zur Selbstanzeige

Die Selbstanzeige beschäftigt mich nicht nur in der Praxis, sondern ist auch - immer wieder - Gegenstand meiner Fachaufsätze und meiner Vorträge.

Mein Beitrag im steueranwaltsmagazin ist aktueller den je. Sie finden ihn hier:

http://www.steuerrecht.org/index.php?option=com_joomdoc&task=doc_download&gid=16&Itemid=31