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Donnerstag, 9. August 2012

NRW kann es nicht lassen - Erneuter Kauf von Steuer-CDs

Völlig unbeeindruckt vom Ratifizierungsverfahren zum Deutsch-Schweizerischen Steuerabkommen hat NRW nun zwei weitere CDs mit Daten von Kunden der UBS und einer weiteren Bank in der Schweiz gekauft. Vorausgegangen sein soll der Kauf von zwei CDs im Juli, darunter eine mit Daten von Kunden der Bank Coutts.

Die CD betreffend die UBS soll auch Informationen zu Stiftungen enthalten, die deutsche Staatsbürger benutzt haben sollen. Zahlreiche solcher Stiftungen sind im Jahre 2005 zur Umgehung der EU-Zinssteuer, die auch von Schweizer Banken auf Anlagen von EU-Bürgern abzuführen ist, gegründet worden.

Der Handel mit Daten von deutschen Bankkunden mit Kontoverbindung in der Schweiz entwickelt sich zu einer neuen Industrie. Kein Kunde ist davor wirklich geschützt, mögen die Sicherheitsvorkehrungen der Banken auch noch so gut sein. Vor kriminellen Mitarbeitern ist nämlich niemand gefeit.

Es hilft aber alles nichts: Auch geklaute Daten sind verwertbar. Jedenfalls begründen sie nach Auffassung des BVerfG einen sog. Anfangsverdacht, der zur Aufnahme von Ermittlungen berechtigt.

Samstag, 15. Oktober 2011

Steuerfahnder angeblich vor Großeinsatz

Das ist die Überschrift eines gestern im General-Anzeiger veröffentlichten Beitrags. Berichtet wird auch in anderen Blättern und im Rundfunk.

Das Land NRW soll im letzten Jahr für vier Millionen Euro (andere sprechen von nur drei Millionen) Daten von dreitausend Kunden einer Tochter der britischen Bank HSBC gekauft haben. Die Daten sollen Anlagen in Luxemburg betreffen. Bereits vor einigen Wochen gab es Berichte über einen solchen Datenkauf. Damals gingen viele davon aus, dass eine Bank in der Schweiz betroffen ist. Mir war da schon zu Ohren gekommen, dass es vielleicht auch um eine Bank in Luxemburg geht. Meine Informationen, die ich aus der Finanzverwaltung erhalten habe, bewahrheiten sich nun also.

Die mit den Daten befassten Ermittler haben verlautbaren lassen, dass aufgrund der bereits gelaufenen Ermitllungen und der Güte der Daten eine Selbstanzeige nicht mehr möglich sei. Nun lösen aber bloße Ermittlungen noch keine Sperre für eine strafbefreiende Selbstanzeige aus. Eine solche Sperre besteht erst dann, wenn die Tat entdeckt ist und der Betroffene davon Kenntnis hat oder bei verständiger Würdigung der Umstände mit der Entdeckung seiner Tat rechnen musste. Ich denke, dass man das im Einzelfall wird prüfen müssen. Im Übrigen ist von Betroffenen jetzt zu bedenken, dass eine Selbstanzeige die vor Bekanntgabe der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens oder vor dem Erscheinen der Steuerfahnder abgegeben wird, jedenfalls eine erhebliche Strafmilderung zur Folge hat.