Posts mit dem Label CSU werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label CSU werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Montag, 21. Juni 2010

Sonntag, 23. Mai 2010

Reform der Selbstanzeige wird zunehmend wahrscheinlicher!

Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP haben unter dem 19.5.2010 einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht (BT-Drucksache 17/1755). Danach soll folgendes bei der Reform berücksichtigt werden:

"- „Reue“ nach Stand der Ermittlungen darf nicht belohnt werden.
Die Selbstanzeige muss allumfassend sein und darf sich
nicht nur als sog. Teilselbstanzeige auf bestimmte Länder
oder bestimmte Steuergestaltungen beziehen. Strafbefreiung
soll nur noch derjenige erwarten dürfen, der alle noch verfolgbaren
Steuerhinterziehungen der Vergangenheit vollständig
offenbart;
- Taktieren darf nicht belohnt werden. Der Zeitpunkt, wann eine
strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich ist, muss
überprüft werden. Künftig könnte schon zeitlich früher von
einer „Entdeckung“ immer auch schon dann ausgegangen
werden, wenn dem Steuerpflichtigen eine Prüfungsanordnung
zugestellt worden ist;
- dem Steuerhinterzieher darf durch seine Hinterziehungsstrategie
gegenüber einem bloß säumigen Steuerpflichtigen, der
eine ordnungsgemäße Erklärung abgegeben hat, kein wirtschaftlicher
Vorteil entstehen;"

Wer Selbstanzeige erstatten will, sollte das also bald tun, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass seine Selbstanzeige nicht mehr strafbefreiend wirkt. Außerdem wird eine Selbstanzeige nach Erhöhung der Nachzahlungszinsen teurer, als zur Zeit.

Samstag, 24. April 2010

Update: CDU/CSU-Bundestagsfraktion tritt für Änderungen bei Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Selbstanzeige ein

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich hierzu bereits am 30.3.2010 geäußert:

http://www.cducsu.de/Titel__pressemitteilung_anforderungen_an_strafbefreiende_selbstanzeige_verschaerfen/TabID__6/SubTabID__7/InhaltTypID__1/InhaltID__15336/Inhalte.aspx

Ich glaube, dass ein höherer Zinssatz von einer Selbstanzeige abhalten wird. Das Ziel, über die Selbstanzeige die Staatseinnahmen zu erhöhen und sichern, wird mit dem Reformvorschlag also nicht erreicht.

Des weiteren sehe ich den Vorschlag, Tatentdeckung mit Anfangsverdacht gleichzusetzen, als sehr problematisch an. Den Ermittlungsbehörden ist bei der Entscheidung, ob ein Anfangsverdacht vorliegt oder nicht, ein Beurteilungsspielraum eingeräumt, der nicht, jedenfalls aber kaum justiziabel ist.

Bleibt zu hoffen, dass der Populismus keinen weiteren Sieg davonträgt.