Viele wissen es schon: Zum 01.03.2014 habe ich mich der Rechtsberatungseinheit von PMPG angeschlossen. Dieser Schritt ist logische Folge einer bereits seit längerem bestehenden Zusammenarbeit - vor allem im Steuerstrafrecht im Allgemeinen und bei Selbstanzeigen im Besonderen.
An meinen Spezialisierungen hat sich also nichts geändert: Steuerstrafrecht, Selbstanzeigenberatung, Steuerstreit (Einspruchs- und Klageverfahren, kritische Betriebsprüfungen), Revision und Nichtzulassungsbeschwerde sowie die Vertretung von Steuerberatern im Rahmen von Haftungsinanspruchnahmen sind und bleiben das, was mich nicht nur in der täglichen Praxis beschäftigt.
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Sonntag, 2. März 2014
Seit dem 01.03.2014 PMPG Steuerberater Rechtsanwälte
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Samstag, 10. April 2010
Gestufte Selbstanzeige: Finanzämter veranlagen auf der Grundlage der ersten Teilerklärung
Was bis dato nur von den Finanzämtern im Bezirk der OFD Frankfurt/Main berichtet wurde, ist nun auch Praxis im Bezirk der OFD Münster:
Auf der Grundlage der ersten Teilerklärung einer gestuften Selbstanzeige wird veranlagt. das führt zu unnötigem Aufwand auf Berater- und Behördenseite. Die erste Teilerklärung basiert auf Schätzungen zu Lasten des Steuerpflichtigen, damit das Ziel der Straffreiheit gesichert ist. Also liegen die Schätzungen (oftmals weit über) den tatsächlich nachzuerklärenden Einkünften.
Es wird also erforderlich, gegen die voreilig erlassenen Steuerbescheide Einspruch einzulegen und jedenfalls für Teile der Steuerschuld Aussetzung der Vollziehung zu beantragen.
Wenn es denn sein muss....
Auf der Grundlage der ersten Teilerklärung einer gestuften Selbstanzeige wird veranlagt. das führt zu unnötigem Aufwand auf Berater- und Behördenseite. Die erste Teilerklärung basiert auf Schätzungen zu Lasten des Steuerpflichtigen, damit das Ziel der Straffreiheit gesichert ist. Also liegen die Schätzungen (oftmals weit über) den tatsächlich nachzuerklärenden Einkünften.
Es wird also erforderlich, gegen die voreilig erlassenen Steuerbescheide Einspruch einzulegen und jedenfalls für Teile der Steuerschuld Aussetzung der Vollziehung zu beantragen.
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