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Donnerstag, 5. April 2012

Update Deutsch-Schweizerisches Steuerabkommen

Das Handelsblatt und auch der Spiegel melden, dass eine Einigung zwischen Deutschland und der Schweiz erzielt ist.

Die "Pauschalsteuern" sollen nun zwischen 21 und 41 Prozent liegen. Bislang waren 19 bis 34 Prozent vereinbart. Zusätzlich sind nun auch Erbschaften einbezogen. Deutsche Erben von Schwarzgeldkonten in der Schweiz sollen entweder pauschal einen 50-prozentigen Steuerabzug hinnehmen - oder aber ihre Erbschaft gegenüber dem deutschen Fiskus offenlegen.

Es bleibt abzuwarten, ob SPD und Grüne zustimmen. SPD-Chef Gabriel meint, das Abkommen müsse rückwirkend in Kraft  gesetzt werden, damit verhindert wird, dass "Steuerbetrüger" ihr Kapital noch vor der geplanten Besteuerung aus der Schweiz in eine andere Steueroase wegschafften. „Wenn die Schweiz nicht bereit ist, das zu unterbinden, sehe ich keine Chance, dass wir das unterschreiben“, sagte Gabriel nach einem Zitat im Handelsblatt wörtlich.

Sonntag, 11. September 2011

NRW will das Steuerabkommen mit der Schweiz im Bundesrat verhindern

Nach neuesten Berichten will das Land NRW das vor einigen Wochen paraphierte Abkommen mit der Schweiz betreffend in der Schweiz "schwarz" angelegte Gelder im Bundesrat verhindern.

"Schwere Straftäter" kämen sonst durch die ohnehin verfassungswidrigen Abkommensbestimmungen viel zu billig weg sagt NRW- Finanzminister Norbert Walter-Borjans. Und gleich nennt er dann auch wieder Namen von Banken, bei denen bislang noch unbekannte Daten geklaut worden sind (Credit Suisse und Julius Bär).

Ich glaube, unsere Behörden würden mit dem Abkommen besser fahren, weil sie dann wirklich von allen Steuerhinterziehern Geld bekämen. So bekommen sie nur welches von denen, deren Namen in den geklauten Datensätzen enthalten ist. Und ermitteln müssen sie obendrein. Das bedeutet sehr viel Arbeit für die ohnehin schon ziemlich ausgelasteten Fahndungs- und Veranlagungsfinanzämter.

Siehe auch:
http://www.google.com/hostednews/afp/article/ALeqM5i42x1sRURqGo4agZLll8WI_JAIBw?docId=CNG.d066624783a66053551759ff89c70562.4b1

Sonntag, 14. August 2011

Abkommen mit der Schweiz steht Ermittlungen entgegen

Das Magazin "Der Spiegel" vermeldet auf seiner Internetseite, dass das aktuell viel diskutierte und demnächst zu unterzeichnende Steuerabkommen mit der Schweiz einen Passus enthält, wonach "Beteiligte an einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit, die vor Unterzeichnung dieses Abkommens (…) begangen wurde, nicht verfolgt werden".

Ausgenommen sollen nur Fälle sein, in denen bereits ein strafprozessualer Anfangsverdacht besteht, von denen denen die betroffenen Steuersünder Kenntnis haben oder haben können.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Schweiz das Abkommen noch unterschreibt, wenn nun die Steuerfahndung in Wuppertal (die soll die CDs haben) in Zusammenarbeit mit anderen Ermittlungsbehörden jetzt die gekauften (besser: geklauten) Daten auswertet und Ermittlungen einschließlich Durchsuchungen stattfinden. 

Aber es ist wie so oft im Leben: Was passiert ist, weiß man erst, wenn es passiert ist.


Mittwoch, 10. August 2011

Steuerabkommen Deutschland Schweiz steht

Seit heute ist das Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz paraphiert. Der Abkommenstext ist leider noch nicht verfügbar. Unter

http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/23807.pdf

finden Sie aber weitere, recht ausführliche Informationen. Wichtig erscheint mir folgendes (wörtliches Zitat):

"Wer erklärt, dass er weder eine pauschale noch eine individuelle Nachversteuerung seiner unversteuerten Anlagen in der Schweiz möchte, muss seine Konten oder Depots in der Schweiz schließen. Die Schweiz wird hierüber zusammengefasste Daten zur Verfügung stellen. Anzumerken ist, dass auf OECD-Ebene an einem System gearbeitet wird, dass die Amtshilfe innerhalb eines definierten Rahmens für ganze Gruppen ausländischer Bankkunden ermöglichen soll."

Wer "schwarz" also weiterhin vorzieht, hat in der Schweiz (bald) keine Freunde mehr.