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Samstag, 28. September 2013

Walter-Borjans will sich mit fremden Federn schmücken

Er hat es wieder getan: Norbert Walter-Borjans - so berichtet der Bonner General-Anzeiger - in seiner heutigen Ausgabe behauptet auch weiter, dass die aktuelle Flut von Selbstanzeigen auf der Furcht von Anlegern vor Entdeckung aufgrund von Daten-CDs beruht.
Lieber Herr Walter-Borjans, der Wahlkampf ist vorbei. Die Flut der Selbstanzeigen beruht auf der Weißgeldstrategie der Schweizer Banken. Die drohen ihren Kunden mit Rauswurf, wenn sie nicht unverzüglich nachdeklarieren.
Bitte schmeißen Sie keine Millionen für fragwürdige Deals über Daten zum Fenster raus. Die paar Großanleger, die jetzt noch durchs Raster fallen (können), gehen Ihnen über kurz oder lang noch ins Netz.

Sonntag, 15. Juli 2012

NRW erwägt Kauf weiterer Steuer-CDs

as berichtet u.a. das Magazin "Der Spiegel". Und eine mit Daten von deutschen Kunden der Privatbank Coutts soll schon erworben worden sein. Ich glaube, dass dieses Vorgehen aktuell vor allen Dingen einem Ziel dient: Das Abkommen mit der Schweiz zur Regularisierung von Schwarzgeld soll den Wünschen von SPD und Grünen entsprechend torpediert werden.

Update: Die Schweiz pocht ausweislich eines Artikels auf Spiegel Online vom 15.7.2012 während des Ratfizierungsprozesses auf die Einhaltung der Abkommensregeln. Recht hat sie. Wer aber manchen SPD-Politikern zuhört, wird feststellen,  dass denen Völkerrecht und auch das innerstaatliche Recht anderer Länder völlig egal sind. Mit einem breiten Grinsen quittieren sie den Vorhalt, dass man mit der Anstiftung zum Datendiebstahl in der Schweiz an einer Straftat nach Schweizer Recht teilnehme.Der Zweck heiligt die Mittel. Da muss man sich nicht wundern, dass auch das Grundgesetz niemanden mehr schert, wenn es um "große Dinge" geht, für die Bürger und das von ihnen gewählte Parlament zu blöd sind.

Sonntag, 11. September 2011

NRW will das Steuerabkommen mit der Schweiz im Bundesrat verhindern

Nach neuesten Berichten will das Land NRW das vor einigen Wochen paraphierte Abkommen mit der Schweiz betreffend in der Schweiz "schwarz" angelegte Gelder im Bundesrat verhindern.

"Schwere Straftäter" kämen sonst durch die ohnehin verfassungswidrigen Abkommensbestimmungen viel zu billig weg sagt NRW- Finanzminister Norbert Walter-Borjans. Und gleich nennt er dann auch wieder Namen von Banken, bei denen bislang noch unbekannte Daten geklaut worden sind (Credit Suisse und Julius Bär).

Ich glaube, unsere Behörden würden mit dem Abkommen besser fahren, weil sie dann wirklich von allen Steuerhinterziehern Geld bekämen. So bekommen sie nur welches von denen, deren Namen in den geklauten Datensätzen enthalten ist. Und ermitteln müssen sie obendrein. Das bedeutet sehr viel Arbeit für die ohnehin schon ziemlich ausgelasteten Fahndungs- und Veranlagungsfinanzämter.

Siehe auch:
http://www.google.com/hostednews/afp/article/ALeqM5i42x1sRURqGo4agZLll8WI_JAIBw?docId=CNG.d066624783a66053551759ff89c70562.4b1

Sonntag, 14. August 2011

Abkommen mit der Schweiz steht Ermittlungen entgegen

Das Magazin "Der Spiegel" vermeldet auf seiner Internetseite, dass das aktuell viel diskutierte und demnächst zu unterzeichnende Steuerabkommen mit der Schweiz einen Passus enthält, wonach "Beteiligte an einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit, die vor Unterzeichnung dieses Abkommens (…) begangen wurde, nicht verfolgt werden".

Ausgenommen sollen nur Fälle sein, in denen bereits ein strafprozessualer Anfangsverdacht besteht, von denen denen die betroffenen Steuersünder Kenntnis haben oder haben können.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Schweiz das Abkommen noch unterschreibt, wenn nun die Steuerfahndung in Wuppertal (die soll die CDs haben) in Zusammenarbeit mit anderen Ermittlungsbehörden jetzt die gekauften (besser: geklauten) Daten auswertet und Ermittlungen einschließlich Durchsuchungen stattfinden. 

Aber es ist wie so oft im Leben: Was passiert ist, weiß man erst, wenn es passiert ist.


Donnerstag, 11. August 2011

Update: Die "neue" Daten-CD muss nicht unbedingt eine Schweizer Bank betreffen

Eine grundsätzlich verlässliche Quelle hat mir mitgeteilt, dass man an der Tatsache des neuerlichen Ankaufs einer Daten-CD  nicht zweifeln sollte. Es müsse aber nicht unbedingt eine Schweizer Bank betroffen sein. Man solle auch eine Bank aus einem kleinen europäischen Land mit (vielen) deutschen Kunden und Niederlassungen in der Schweiz in Betracht ziehen.

Es bleibt spannend! Und was am Ende stimmt, wissen wir erst, wenn die ersten Durchsuchungen gelaufen sind.



Deutsche Behörden kaufen neue CD mit Daten von Kunden einer Schweizer Bank

Mich kann nichts mehr überraschen. 

Wurde gestern noch über eine Einigung der Bundesrepublik mit der Schweiz über die Besteuerung von Schwarzgeld deutscher Anleger berichtet, wird heute über den Ankauf einer neuen "Steuersünder-CD" berichtet. "Tausende mutmaßliche Steuerhinterzieher" sind nach einem Bericht des Schweizer Fernsehens betroffen.

http://www.tagesschau.sf.tv/Nachrichten/Archiv/2011/08/11/Schweiz/Deutsche-Behoerden-kaufen-erneut-Schweizer-Steuer-CD

Natürlich  wird der Name der betroffenen Bank nicht genannt, damit sich wieder möglichst viele Kunden Schweizer Banken selbst anzeigen. Und der Hinweis auf "weit fortgeschrittene Ermittlungen" fehlt natürlich auch nicht. 

Wer vorsichtig sein will, wartet besser nicht. Es ist nämlich keineswegs ausgeschlossen, dass bereits seit längerem anhand gekaufter Daten ermittelt wird. Entsprechende Gerüchte gab es immer wieder. Die Ermittler sollen hiernach in einer bergischen Großstadt sitzen.  Sie sind für ihre Härte bekannt.



Montag, 17. Januar 2011

Steuersünder müssen zittern

Unter dieser Überschrift berichtet heute der Kölner Stadtanzeiger darüber, dass ein ehemaliger Mitarbeiter des Bankhauses Julius Baer Daten von Kunden seines ehemaligen Arbeitgebers an Wikileaks übergeben will.

Betroffen sein sollen auch Prominente aus Deutschland.

Samstag, 24. Juli 2010

Liechtensteinische Landesbank (LLB), Schleswig-Holstein, geklaute Daten und das Steueraufkommen in Deutschland

Es hat zwar rund zwei Jahre gedauert bis der causa Zumwinkel der Kauf einer CD mit gestohlenen Daten folgte. Nun geht es aber Schlag auf Schlag: Der Datenklau ist zu einem eigenständigen Geschäftsfeld geworden und deutsche Politiker greifen gerne zu.

Auch in den Medien wird dann gerne vorgerechnet, dass sich der Kauf eines Datenträgers immer rechne, ja schon die vorab erhaltenen Stichproben zu einer erheblichen Mehrung des Steueraufkommens beitragen.

Reicht das als Begründung für den Kauf? Ich meine: Auf keinen Fall. Nicht alles, was dem Staat nützt, darf vom Staat getan werden. Wir leben in einem Rechtsstaat. Also hat das staatliche Handeln verfassungsrechtlichen Vorgaben unbedingt zu folgen. Verfassungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Ankauf gestohlener Daten sind bislang nicht höchstrichterlich geklärt. Betroffene haben nämlich bisher für ein schnelles Ende ihres Verfahrens gesorgt und sind den Gang nach Karlsruhe und Leipzig nicht gegangen.

Und trotzdem: Die Selbstanzeige ist trotz aller Einschränkungen, die der BGH mit seinem Beschluss vom 20.5.2010 postuliert hat, immer noch das effektive Mittel eine Bestrafung wegen Steuerhinterziehung zu verhindern.

In diesem Zusammenhang muss dann auch bedacht werden, dass ein strafrechtliches Verwertungsverbot nicht auch gleich ein steuerliches Verwertungsverbot mit sich bringt. Und abschließend entschieden ist - wie gesagt - die Frage, ob die im Wege der Datenhehlerei erworbenen Daten nicht doch verwertet können, nicht.

Freitag, 23. Juli 2010

Update: CD-Kauf durch das Land Schleswig-Holstein

Der niedersächsische Finanzminister Hartmut Möllring hat dem Land Schleswig - Holstein in einem Radiointerview am heutigen Tage geraten, die angebotene CD, die Daten von Kunden der Liechtensteinischen Landesbank enthalten soll, zu kaufen.

Die Daten seien verwertbar. Das hätten Gerichte entschieden.

Das ist aber nur ein Teil der Wahrheit. Bislang hat nämlich noch niemand den Weg zum BGH oder gar zum Bundesverfassungsgericht beschritten.

Also, lieber Herr Möllring: Auch Richter können - anders als Politiker - irren. Sonst könnten wir Berufungs- und Revisionsgerichte abschaffen. So richtig entschieden ist die Frage nach der Verwertbarkeit der gestohlenen Daten also erst, wenn sich BGH oder das Bundesverfassungsgericht mit der Frage beschäftigt haben.

Und noch was Herr Möllring: Auch Frau Harms, die Generalbundesanwältin, hat an der Verwertbarkeit der gestohlenen Daten so ihre Zweifel. Das sagt sie auch auf Veranstaltungen zum Thema.


Donnerstag, 22. Juli 2010

Und noch eine CD

Diesmal soll eine CD mit Kundendaten der Liechtensteinischen Landesbank (LLB) "im Angebot" sein und das schon seit Monaten. Die Behörden halten sich bedeckt - noch.

Vielleicht lässt die Zahl der Selbstanzeigen nach. Das würden den Hinweis auf das Angebot zum jetzigen Zeitpunkt erklären.

Mittwoch, 9. Juni 2010

Niedersachsen kauft Daten von Steuersündern

Mit Hilfe des Bundes hat das Land Niedersachen nun eine CD mit Daten von 20.000 deutschen Steuersündern aus der Schweiz erworben. Wer ein Konto in der Schweiz hat, muss sich jetzt auf unangenehme Post von seinem Finanzamt einstellen - oder Selbstanzeige erstatten.

Der Bund hat gemeinsam mit Niedersachsen die gestohlenen Daten deutscher Steuerbürger in der Schweiz gekauft. Die Datensammlung wurde zunächst Baden-Württemberg angeboten. Dieses Bundesland hatte jedoch auf Druck der FDP den Kauf abgelehnt.

Auf der CD sollen sich mehr als 20.000 Datensätze befinden. Welche Bank(en) betroffen ist/sind, ist bislang nicht bekannt. Die Datensätze sollen neben Namen und Anschriften auch Kontostände und bankinterne Angaben enthalten. Die Finanzbehörden rechnen jetzt mit zusätzlichen Einnahmen in Millionenhöhe.

Mit Blick auf den ganz aktuellen Beschluss des BGH vom 20.5.2010, mit dem der 1. Senat des BGH den Begriff der Tatentdeckung neu definiert, muss schnell handeln, wer eine Selbstanzeige mit dem Ziel der Strafbefreiung abgeben will, zumal die gestohlenen Daten recht vollständig sein sollen.

Sie erreichen mich im Not- oder Eilfall unter 00 49 (0)160 968 60 848.


Donnerstag, 1. April 2010

Rheinland-Pfalz wertet Daten-CD aus und hat Ermittlungsverfahren eingeleitet

Die von NRW nach Rheinland-Pfalz weitergegebenen Daten von Steuersündern mit Anlagen in der Schweiz haben in Rheinland-Pfalz zu ersten Durchsuchungen geführt. Schwerpunkt soll bisher der Raum Pirmasens sein. Das teilten die Oberfinanzdirektion Koblenz und das Finanzamt Kaiserslautern vor einigen Tagen mit.

Den Beschuldigten ist eine strafbefreiende Selbstanzeige leider nicht mehr möglich.

Dienstag, 23. März 2010

Datenklau und kein Ende

Nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau ermittelt die Staatsanwaltschaft Düsseldorf nun gegen 1.1oo Kunden der Credit Suisse bzw. hat entsprechende Ermittlungsverfahren an Ermittlungsbehörden im ganzen Bundesgebiet abgegeben. Die Steuerdaten - CD war also kein "Fake".

Kunden der Credit Suisse müssen jetzt sofort handeln, wenn sie noch eine strafbefreiende Selbstanzeige auf den Weg bringen wollen.

Aber auch Kunden anderer Banken können nicht aufatmen. Weitere Datenträger werden schon oder immer noch angeboten. Der Ankauf dürfte eine Frage der Zeit sein.

Freitag, 26. Februar 2010

NRW hat Daten von Steuersündern gekauft

Heute, den 26.2.2010, wird in den Medien berichtet, dass die Behörden in NRW die ihnen angebotene Daten-CD nun in den Händen hätten. Gleichzeitig wird in einzelnen Berichten ausgeführt, damit sei es für eine strafbefreiende Selbstanzeige derjenigen, deren Namen sich auf der CD befände, zu spät. Das ist unzutreffend. Damit allein ist nämlich noch keine Tatentdeckung eingetreten.

Allerdings drängt jetzt die Zeit.