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Donnerstag, 19. August 2010

Die Selbstanzeige soll teurer werden

Nach einer Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf des JStG 2010 vom 9.7.2010 (BR-Drucksache 318/10) soll die Straffreiheit bei Selbstanzeige künftig von der Zahlung eines Zuschlages von 5 % auf die Steuerschuld abhängig sein.

Dieser Zuschlag soll neben den 6 % Zinsen nach §§ 233 ff. AO erhoben werden. Ob das zur Abgabe einer Selbstanzeige motiviert, möchte ich bezweifeln. In der Beratungspraxis müssen wir uns schon jetzt auf solche Pläne einstellen, wenn Mandanten um Rat fragen, aber sich noch nicht ganz schlüssig sind.

Auch die sog. Fremdanzeige nach § 371 Abs. 4 AO soll wegfallen. Das erscheint als besonders problematisch, weil derjenige, der eine solche abgeben will, nach geltender Rechtslage nicht in einen Konflikt dahingehend gebracht werden soll, einen Dritten - möglicherweise ein Familienmitglied - der Strafverfolgung auszuliefern.

Sonntag, 23. Mai 2010

Reform der Selbstanzeige wird zunehmend wahrscheinlicher!

Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP haben unter dem 19.5.2010 einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht (BT-Drucksache 17/1755). Danach soll folgendes bei der Reform berücksichtigt werden:

"- „Reue“ nach Stand der Ermittlungen darf nicht belohnt werden.
Die Selbstanzeige muss allumfassend sein und darf sich
nicht nur als sog. Teilselbstanzeige auf bestimmte Länder
oder bestimmte Steuergestaltungen beziehen. Strafbefreiung
soll nur noch derjenige erwarten dürfen, der alle noch verfolgbaren
Steuerhinterziehungen der Vergangenheit vollständig
offenbart;
- Taktieren darf nicht belohnt werden. Der Zeitpunkt, wann eine
strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich ist, muss
überprüft werden. Künftig könnte schon zeitlich früher von
einer „Entdeckung“ immer auch schon dann ausgegangen
werden, wenn dem Steuerpflichtigen eine Prüfungsanordnung
zugestellt worden ist;
- dem Steuerhinterzieher darf durch seine Hinterziehungsstrategie
gegenüber einem bloß säumigen Steuerpflichtigen, der
eine ordnungsgemäße Erklärung abgegeben hat, kein wirtschaftlicher
Vorteil entstehen;"

Wer Selbstanzeige erstatten will, sollte das also bald tun, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass seine Selbstanzeige nicht mehr strafbefreiend wirkt. Außerdem wird eine Selbstanzeige nach Erhöhung der Nachzahlungszinsen teurer, als zur Zeit.

Samstag, 24. April 2010

Update: SPD will Selbstanzeige abschaffen!

Aus der Opposition heraus kann man so manchen schlechten Vorschlag unterbreiten. Daher hat die SPD-Bundestagsfraktion nun den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung eingebracht, dessen einziges Anliegen die völlig Abschaffung der Selbstanzeige zum 1.1.2011 ist.

Das kann man hier nachlesen:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/014/1701411.pdf

Mit Sicherheit haben die Damen und Herren Abgeordneten dieses Thema nicht mit Mitarbeitern der Finanzverwaltung besprochen. Die sind von dem Vorschlag nämlich gar nicht begeistert und wissen aufgrund ihrer praktischen Erfahrung, dass die Selbstanzeige so manche langwierigen Ermittlungen überflüssig macht.