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Mittwoch, 11. Juli 2012

Credit Suisse reloaded - Die Versicherung auf den Bermudas

Heute morgen melden Presse und Radio, dass viele Kunden der Credit Suisse Besuch von Steuerfahndern bekommen haben. Grund sind von diesen abgeschlossene Lebensversicherungen mit der Credit Suisse Bermuda, die aber eben keine wirklichen Lebensversicherungen sein sollen. Es soll sich um ein Konstrukt zur Steuerhinterziehung handeln.

Betroffene sollten schnellstens einen Anwalt aufsuchen, um Schaden zu vermeiden oder zu begrenzen. In jedem Fall muss geprüft werden, ob die jeweilige Versicherung mit dem deutschen Steuerrecht in Einklang steht oder nicht. 


Mittwoch, 9. Juni 2010

CD-Kauf durch das Land Niedersachsen - Kann Selbstanzeige noch erstattet werden?

Der heutigen Berichterstattung ist zu entnehmen, dass es nach Ansicht des niedersächsischen Finanzministers Hartmut Möllring (CDU) für diejenigen, deren Daten sich auf der von Niedersachsen angekauften CD befinden, für eine Selbstanzeige zu spät sei.

Das dürfte auch unter Zugrundelegung des Beschlusses des 1. Senats des BGH vom 20.5.2010, in dem dieser sich mit dem Begriff der Tatentdeckung auseinandersetzt, nicht richtig sein. Eine Tatentdeckung ist zwar in der Regel bereits dann anzunehmen, wenn nach Aufdeckung einer Steuerquelle unter Berücksichtigung vorhandener weiterer Umstände nach allgemeiner kriminalistischer Erfahrung eine Steuerstraftat oder –ordnungswidrigkeit nahe liegt. Meines Erachtens darf man aber nicht jedem, der ein Konto in der Schweiz unterhält auch gleich im Sinne eines Generalverdachts unterstellen, dass er Steuern hinterzieht. Von einer Tatentdeckung kann daher in den Datenklaufällen erst dann gesprochen werden, wenn ein Abgleich der Daten mit den Steuererklärungen des Betroffenen stattgefunden hat.

Übrigens: Niemand, der nicht in Niedersachsen wohnt, sollte sich nur deshalb in Sicherheit wiegen. Daten von angeblichen Steuersündern in anderen Bundesländern werden an diese Bundesländer weitergereicht.

Freitag, 26. Februar 2010

Credit Suisse verweigert Erträgnisaufstellungen

In einem aktuellen Selbstanzeigefall erhalte ich von der Credit Suisse die Mitteilung, dass die Geschäftsleitung der Bank entschieden habe, dass deutsche Kunden, die für (Nach-) Deklarationszwecke Erträgnisaufstellungen anforderten, nicht bekämen. Die Nachfrage sei zu groß! Die Kunden könnten anhand von Transaktionslisten die relevanten Fakten und Zahlen selbst zusammenstellen oder aber einen Steuerberater damit beauftragen.

Man gibt diese Kunden also verloren und lässt sie jetzt im Regen stehen.

Die UBS macht es - bisher - anders. Die LGT auch!