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Mittwoch, 11. Juli 2012

Credit Suisse reloaded - Die Versicherung auf den Bermudas

Heute morgen melden Presse und Radio, dass viele Kunden der Credit Suisse Besuch von Steuerfahndern bekommen haben. Grund sind von diesen abgeschlossene Lebensversicherungen mit der Credit Suisse Bermuda, die aber eben keine wirklichen Lebensversicherungen sein sollen. Es soll sich um ein Konstrukt zur Steuerhinterziehung handeln.

Betroffene sollten schnellstens einen Anwalt aufsuchen, um Schaden zu vermeiden oder zu begrenzen. In jedem Fall muss geprüft werden, ob die jeweilige Versicherung mit dem deutschen Steuerrecht in Einklang steht oder nicht. 


Sonntag, 11. September 2011

NRW will das Steuerabkommen mit der Schweiz im Bundesrat verhindern

Nach neuesten Berichten will das Land NRW das vor einigen Wochen paraphierte Abkommen mit der Schweiz betreffend in der Schweiz "schwarz" angelegte Gelder im Bundesrat verhindern.

"Schwere Straftäter" kämen sonst durch die ohnehin verfassungswidrigen Abkommensbestimmungen viel zu billig weg sagt NRW- Finanzminister Norbert Walter-Borjans. Und gleich nennt er dann auch wieder Namen von Banken, bei denen bislang noch unbekannte Daten geklaut worden sind (Credit Suisse und Julius Bär).

Ich glaube, unsere Behörden würden mit dem Abkommen besser fahren, weil sie dann wirklich von allen Steuerhinterziehern Geld bekämen. So bekommen sie nur welches von denen, deren Namen in den geklauten Datensätzen enthalten ist. Und ermitteln müssen sie obendrein. Das bedeutet sehr viel Arbeit für die ohnehin schon ziemlich ausgelasteten Fahndungs- und Veranlagungsfinanzämter.

Siehe auch:
http://www.google.com/hostednews/afp/article/ALeqM5i42x1sRURqGo4agZLll8WI_JAIBw?docId=CNG.d066624783a66053551759ff89c70562.4b1

Donnerstag, 2. September 2010

Ist nach dem BGH - Beschluss vom 20.5.2010 bei einer Selbstanzeige mehr als eine "Materiallieferung" erforderlich?

Bislang wurde vom Selbstanzeigenerstatter im Rahmen einer Selbstanzeige eine Materiallieferung verlangt, die die Finanzverwaltung in die Lage versetzt, ordnungsgemäße Nachveranlagungen durchzuführen. Waren noch kleinere Nachforschungen oder Rückfragen nötig, war das unschädlich.

In einem aktuellen Fall verlangt das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Hagen nun, dass u.a. eine Vollständigkeitserklärung der Bank vorgelegt wird, in der bestätigt wird, dass die im Rahmen der Selbstanzeige vorgelegten Unterlagen vollständig sind. Auch Kontoeröffnungsunterlagen und dergleichen sollen vorgelegt werden.

Nach bestehender Gesetzeslage vermag ich für solcherlei Forderungen keine Rechtsgrundlage zu erkennen.

Gestellt werden in diesem Schreiben dann auch Fragen, die von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf im Rahmen des Verfahrens gegen Verantwortliche und Mitarbeiter der Credit Suisse gestellt werden.

Donnerstag, 12. August 2010

StA Düsseldorf, 131 Js 1/10: Verfahren gegen Verantwortliche und Mitarbeiter der Credit Suisse

Diesen netten "kleinen" Fragenkatalog haben gestern gleich drei meiner Mandanten von der StA Düsseldorf mit der Bitte um Beantwortung unter Beifügung eines frankierten Rückumschlages erhalten, wobei eine Belehrung über die Rechte gemäß §§ 52, 55 StPO begefügt ist:

1.
Welche Konten wurden bei CREDIT SUISSE AG geführt, wann wurden diese eröffnet?
(Bitte Kontonummer, Kontoart und Eröffnungsdatum jeweils einzeln aufführen)
2.
Was war Ihre Motivation dafür, Vermögen bei einer schweizerischen Bank (anstelle einer
inländischen Bank) anzulegen?
3.
Warum wurde die CREDIT SUISSE AG ausgewählt? Versprach dieCREDIT SUISSE AG
ggf. eine gegenüber anderen schweizerischen oder anderen ausländischen Banken
besondere Betreuung bei der Verwaltung nichtversteuerter Vermögenswerte?
4.
Wie, wo und ggf. durch wen erfolgte die Kontaktaufnahme zur CREDIT SUISSE AG bzw.
zur CREDITSUISSE (DEUTSCHLAND) AG (Eigeninitiative, Vermittlung o.a.)?
5.
Wie, wo und mit wem wurden die Einzelheiten in Bezug auf Kontoeröffnung,
Anlagestrategie, Vermögenstransfer etc. abgesprochen? (Verlauf des ersten
Beratungsgespräches und ggf. erforderlicher Folgegespräche schildern).
6.
Wurde bei dem/den ersten Gespräch/en direkt oder ggf. "zwischen den Zeilen"
angesprochen, dass die anzulegenden Vermögenswerte nicht versteuert werden sollten?
Falls dies nicht unmittelbar angesprochen wurde: Hatten Sie ggf. den Eindruck, dass der
Mitarbeiter der CREDIT SUISSE AG davon ausging, dass dies der Fall sei? (Ggf bitte
ausführen, aufgrund welcher Umstände Sie diesen Eindruck hatten.)
7.
Wurde die Möglichkeit angesprochen, zur besseren Tarnung ein offizielles Konto für die
Steuererklärung und ein zweites, parallel geführtes Konto für nicht versteuerte Erträge zu
führen?
8.
Welche Modalitäten wurden hinsichtlich der Korrespondenz mit der CREDIT SUISSE AG
vereinbart (Versand von Kontounterlagen etc.).

Sofern mehr als ein Konto geführt wurde: gab es diesbezüglich unterschiedliche
Vereinbarungen?
9.
Was. wurde hinsichtlich der Anlagestrategie besprochen?

Wurde ggf. thematisiert, dass bei der Anlagestrategie steuerliche Aspekte unberücksichtigt bleiben konnten?

Sofern mehr als ein Konto geführt wurde: gab es diesbezüglich unterschiedliche Vereinbarungen?
10.
Hat die CREDIT SUISSE AG eine steuerliche Beratung angeboten und wurde diese ggf. durchgeführt?
11.
Gab es Absprachen darüber, wie die zukünftige Kontaktaufnahme durch den Anlageberater erfolgen sollte (z.B. bei Fälligkeit von Anlagen)?
a)
Über welche Telefonnummer/Adresse sollte ggf. ein Kontakt erfolgen? .
b)
War ggf. vereinbart, dass eine Kontaktaufnahme ausschließlich über Sie selbst erfolgen
sollte?
12.
Wie erfolgte der Transfer des Kapitals auf das/die neu eröffnete/n Konto/en bei der
CREDIT SUISSE AG (bar, Scheck, Tafelpapiere, Überweisung?)

Fragen zur laufenden Geschäftsbeziehung/Kundenbetreuung:
13.
Bei welcher Filiale der CREDIT SUISSE AG bzw. der CREDIT SUISSE
(DEUTSCHLAND) AG wurde die Geschäftsbeziehung geführt bzw. über welche Filiale
erfolgte die Betreuung?
14.
Woraus ergab sich die Zuständigkeit dieser Filiale?
15.
Wurden Erträgnisaufstellungen erteilt? Wie wurden diese ggf. übermittelt?
Sofern mehr als ein Konto geführt wurde: war die Handhabung unterschiedlich?
16.
Durch wen, wo und wie erfolgte die weitergehende Beratung durch die CREDIT SUISSE
AG?
17.
Ist es jemals zu Kontakten mit Mitarbeitern der CREDIT SUISSE AG in der Bundesrepublik gekommen?
18.
a)
Wie erfolgen Ein- und Auszahlungen von dem/den Konto/en?
b)
Wurde Ihnen ein Kurierdienst zum Transport von Vermögenswerten angeboten bzw. ein
solcher durchgeführt? Durch wen erfolgte ggf. die Durchführung?
19.
Bitte benennen Sie alle Mitarbeiter der CREDIT SUISSE AG bzw. der CREDIT SUISSE
(DEUTSCHLAND) AG, mit denen Sie Kontakt hatten und deren Funktion.
20.
a)
Hat eine Vermögensumschichtung stattgefunden (z.B. Lebensversicherung bei der Credit Suisse Life & Pensions AG / Vaduz oder Credit Suisse Life (Bermuda) Ud., Trust, Stiftung, Fond)?
b)
Zu welchem Produkt erfolgte ggf. die Umschichtung?
Bitte Vertragsunterlagen in Kopie beifügen.
c)
Welche Vorteile wurden ggf. hierfür genannt bzw. was war die Motivation für diese
Umschichtung?
d)
Wer war Ansprechpartner für dieses neue Produkt? (Bitte Namen benennen.)
21.
Besitzen Sie Unterlagen der CREDIT SUISSE AG wie z.B. Anfahrtsplan zu den Filialen,
Visitenkarten, Weihnachtsgrüße ete.? (bitte beifügen)
22.
Hat man Sie seitens der CREDIT SUISSE AG darauf hinwiesen, dass Kontodaten von
Kunden abhandengekommen sind?
23.
Hat man Ihnen eine mögliche Kompensation von "Schäden" durch diesen Datenverlust
angeboten oder dieses thematisiert?
24.
Hat man Ihnen zu einer Selbstanzeige geraten?

Dieses Schreiben richtet sich in meinen Fällen an Selbstanzigenerstatter. Ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung ist in diesen Fällen gemäß den AStBV eröffnet worden. ich werde nun für meine Mandanten antworten und unter Hinweis auf den den nemo - tenetur - Grundsatz im Allgemeinen und auf § 55 StPO im Besonderen eine Beantwortung verweigern.

Donnerstag, 1. April 2010

Rheinland-Pfalz wertet Daten-CD aus und hat Ermittlungsverfahren eingeleitet

Die von NRW nach Rheinland-Pfalz weitergegebenen Daten von Steuersündern mit Anlagen in der Schweiz haben in Rheinland-Pfalz zu ersten Durchsuchungen geführt. Schwerpunkt soll bisher der Raum Pirmasens sein. Das teilten die Oberfinanzdirektion Koblenz und das Finanzamt Kaiserslautern vor einigen Tagen mit.

Den Beschuldigten ist eine strafbefreiende Selbstanzeige leider nicht mehr möglich.

Mittwoch, 24. März 2010

Das neue Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland/Schweiz kommt!

Das Handelsblatt berichtet heute, dass eine Einigung der Schweiz mit Deutschland über ein neues Doppelbesteuerungsabkommen unmittelbar bevor steht. Das neue Abkommen soll schon am Freitag vorgestellt werden.

Von zentraler Bedeutung wird die Regelung des Auskunftsverkehrs zwischen den beiden Staaten sein, mit dem die Steuerhinterziehung eingedämmt werden soll.

Den Artikel finden Sie hier:

http://www.handelsblatt.com/politik/international/abkommen-wende-im-steuerstreit-mit-der-schweiz;2550776

Dienstag, 23. März 2010

Datenklau und kein Ende

Nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau ermittelt die Staatsanwaltschaft Düsseldorf nun gegen 1.1oo Kunden der Credit Suisse bzw. hat entsprechende Ermittlungsverfahren an Ermittlungsbehörden im ganzen Bundesgebiet abgegeben. Die Steuerdaten - CD war also kein "Fake".

Kunden der Credit Suisse müssen jetzt sofort handeln, wenn sie noch eine strafbefreiende Selbstanzeige auf den Weg bringen wollen.

Aber auch Kunden anderer Banken können nicht aufatmen. Weitere Datenträger werden schon oder immer noch angeboten. Der Ankauf dürfte eine Frage der Zeit sein.

Freitag, 26. Februar 2010

Credit Suisse verweigert Erträgnisaufstellungen

In einem aktuellen Selbstanzeigefall erhalte ich von der Credit Suisse die Mitteilung, dass die Geschäftsleitung der Bank entschieden habe, dass deutsche Kunden, die für (Nach-) Deklarationszwecke Erträgnisaufstellungen anforderten, nicht bekämen. Die Nachfrage sei zu groß! Die Kunden könnten anhand von Transaktionslisten die relevanten Fakten und Zahlen selbst zusammenstellen oder aber einen Steuerberater damit beauftragen.

Man gibt diese Kunden also verloren und lässt sie jetzt im Regen stehen.

Die UBS macht es - bisher - anders. Die LGT auch!