Donnerstag, 12. Januar 2012

FG Hamburg - Strafverteidigungskosten sind weder Werbungskosten noch außergewöhliche Belastungen

Mit Urteil vom 14.12.2011 zu 2 K 6/11 hat das Finanzgericht (FG) Hamburg die Berücksichtigung von Verteidigerhonoraren als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen abgelehnt und damit Stimmen, die im Nachgang zur Entscheidung des BFH vom 12.5.2011 zu VI R 42/10 im Hinblick auf die Berücksichtigungsfähigkeit von Zivilprozesskosten aufgekommen sind, eine Absage erteilt. Allerdings hat das FG die Revision zugelassen.

Der Kläger hatte Vermögensstraftaten begangen und die dadurch erzielten Beträge in verschiedene seiner Unternehmen investiert. Das FG verneinte die Betriebsbezogenheit der Ausgaben, weil die Taten nicht in Ausübung der beruflichen Tätigkeit begangen wurden. Auch verneinte es die Zwangsläufigkeit der Aufwendungen, weil sie auf vorsätzlich begangenen Taten beruhten, so dass sie nur unmittelbare Konsequenz des vermeidbaren, sozial inadäquaten Verhaltens, welches zur Verurteilung geführt habe, seien. 

Mittwoch, 11. Januar 2012

BFH erhöht den Streitwert für AdV-Verfahren nicht

In seinem Beschluss vom 17.11.2011 zu IV S 15/10 hat der BFH sich mit dem Streitwert in Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung beschäftigt. Bislang wurde dieser Streitwert mit 10 % des Hauptsachestreitwerts angesetzt.  Leider kommt es zu keiner Anhebung. Das ist gerade mit Blick darauf, dass solche Verfahren sehr arbeitsintensiv sein können, misslich. Wörtlich führt der BFH folgendes aus:

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a) Der Senat hat zwar erwogen, von der bisherigen Handhabung abzuweichen und den Streitwert auf 25 % des Hauptsachestreitwerts festzusetzen. Er hält die von einigen Finanzgerichten für eine Erhöhung genannten Gründe für überzeugend und geht davon aus, dass eine vom BFH vorgenommene Anhebung des Streitwerts auch zu einer Vereinheitlichung der Rechtsprechung der Finanzgerichte beitragen würde. Der Senat hat deshalb informell bei allen anderen Senaten des BFH angefragt, ob sie der vorgeschlagenen Anhebung des Streitwerts zustimmen würden. Mehrheitlich haben sich die Senate jedoch dagegen ausgesprochen.

15 
Eine Entscheidung durch den Großen Senat des BFH kann nach Auffassung des beschließenden Senats nicht erreicht werden. Da die Höhe des Streitwerts gemäß § 52 Abs. 1 GKG "nach Ermessen" zu bestimmen ist, würde der Senat mit der beabsichtigten Anhebung des Streitwerts nicht i.S. des § 11 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung von der Rechtsprechung anderer Senate abweichen. Denn eine Abweichung in einer Rechtsfrage kommt insoweit nicht in Betracht, als das Gericht im Rahmen des ihm durch die Vorschrift eingeräumten Spielraums auf der Grundlage zur Ermessensentscheidung tauglicher Gesichtspunkte entscheidet (BFH-Beschluss vom 10. November 1971 I B 14/70, BFHE 104, 39, BStBl II 1972, 222; zustimmend insoweit BFH-Beschluss vom 29. Juli 1976 VIII B 6/75, BFHE 120, 9, BStBl II 1977, 119; Bartone in: Kühn/v. Wedelstädt, 19. Aufl., FGO, § 11 Rz 4; Sunder-Plassmann in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 11 FGO Rz 58)."   

Dienstag, 10. Januar 2012

Neues DBA mit der Schweiz ist in Kraft getreten

Nachdem nun am 21.12.2011 die Ratifikationsurkunden zum revidierten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit der Schweiz ausgetauscht sind, ist dieses neue (richtiger revidierte) DBA nun in Kraft. 

Für Steuerhinterzieher ist das nicht unbedingt eine gute Nachricht. Nach dem neuen DBA ist nämlich ein Informationsaustausch und auch - in bestimmten Umfang - Amtshilfe möglich.

Ein kleiner Ausblick auf 2012

Auch 2012 wird es für Beschuldigte in einem Steuerstrafverfahren nicht besser. 

Die Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung zeigen, dass Steuerhinterzieher härter angefasst werden. Darüber habe ich zwar schon berichtet, aber im Rahmen meiner Tätigkeit in den vergangenen Wochen immer wieder Urteile zur Kenntnis nehmen müssen, die deutlich zeigen, dass "der Gipfel" noch lange nicht erreicht ist. Als Beispiele will ich hier nur erwähnen, die Rechtssprechung des BGH zur Vorverlagerung der Vollendung einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen oder zu Erkundigungspflichten, die einen jeden Steuerpflichtigen treffen.

Samstag, 15. Oktober 2011

Steuerfahnder angeblich vor Großeinsatz

Das ist die Überschrift eines gestern im General-Anzeiger veröffentlichten Beitrags. Berichtet wird auch in anderen Blättern und im Rundfunk.

Das Land NRW soll im letzten Jahr für vier Millionen Euro (andere sprechen von nur drei Millionen) Daten von dreitausend Kunden einer Tochter der britischen Bank HSBC gekauft haben. Die Daten sollen Anlagen in Luxemburg betreffen. Bereits vor einigen Wochen gab es Berichte über einen solchen Datenkauf. Damals gingen viele davon aus, dass eine Bank in der Schweiz betroffen ist. Mir war da schon zu Ohren gekommen, dass es vielleicht auch um eine Bank in Luxemburg geht. Meine Informationen, die ich aus der Finanzverwaltung erhalten habe, bewahrheiten sich nun also.

Die mit den Daten befassten Ermittler haben verlautbaren lassen, dass aufgrund der bereits gelaufenen Ermitllungen und der Güte der Daten eine Selbstanzeige nicht mehr möglich sei. Nun lösen aber bloße Ermittlungen noch keine Sperre für eine strafbefreiende Selbstanzeige aus. Eine solche Sperre besteht erst dann, wenn die Tat entdeckt ist und der Betroffene davon Kenntnis hat oder bei verständiger Würdigung der Umstände mit der Entdeckung seiner Tat rechnen musste. Ich denke, dass man das im Einzelfall wird prüfen müssen. Im Übrigen ist von Betroffenen jetzt zu bedenken, dass eine Selbstanzeige die vor Bekanntgabe der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens oder vor dem Erscheinen der Steuerfahnder abgegeben wird, jedenfalls eine erhebliche Strafmilderung zur Folge hat.

Sonntag, 11. September 2011

NRW will das Steuerabkommen mit der Schweiz im Bundesrat verhindern

Nach neuesten Berichten will das Land NRW das vor einigen Wochen paraphierte Abkommen mit der Schweiz betreffend in der Schweiz "schwarz" angelegte Gelder im Bundesrat verhindern.

"Schwere Straftäter" kämen sonst durch die ohnehin verfassungswidrigen Abkommensbestimmungen viel zu billig weg sagt NRW- Finanzminister Norbert Walter-Borjans. Und gleich nennt er dann auch wieder Namen von Banken, bei denen bislang noch unbekannte Daten geklaut worden sind (Credit Suisse und Julius Bär).

Ich glaube, unsere Behörden würden mit dem Abkommen besser fahren, weil sie dann wirklich von allen Steuerhinterziehern Geld bekämen. So bekommen sie nur welches von denen, deren Namen in den geklauten Datensätzen enthalten ist. Und ermitteln müssen sie obendrein. Das bedeutet sehr viel Arbeit für die ohnehin schon ziemlich ausgelasteten Fahndungs- und Veranlagungsfinanzämter.

Siehe auch:
http://www.google.com/hostednews/afp/article/ALeqM5i42x1sRURqGo4agZLll8WI_JAIBw?docId=CNG.d066624783a66053551759ff89c70562.4b1

Mittwoch, 31. August 2011

Letzte Liechtenstein - Verfahren stehen vor dem Abschluss

Gestern habe ich ein "Liechtenstein - Verfahren" zum Abschluss gebracht.

Der Mandant und auch sein Bruder waren angeklagt. Zur Sache haben sie sich nicht eingelassen. Trotzdem konnte das Verfahren mit einem vernünftigen Ergebnis beendet werden. Was mich immer wieder erstaunt, ist die unterschiedliche Berichterstattung in Presse und Fernsehen. Hier zwei Beispiele:



Eines steht aber fest: Die letzten Vefahren werden bald abgeschlossen sein. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Bochum sind nur wenige Verfahren offen.