Sonntag, 14. August 2011

Abkommen mit der Schweiz steht Ermittlungen entgegen

Das Magazin "Der Spiegel" vermeldet auf seiner Internetseite, dass das aktuell viel diskutierte und demnächst zu unterzeichnende Steuerabkommen mit der Schweiz einen Passus enthält, wonach "Beteiligte an einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit, die vor Unterzeichnung dieses Abkommens (…) begangen wurde, nicht verfolgt werden".

Ausgenommen sollen nur Fälle sein, in denen bereits ein strafprozessualer Anfangsverdacht besteht, von denen denen die betroffenen Steuersünder Kenntnis haben oder haben können.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Schweiz das Abkommen noch unterschreibt, wenn nun die Steuerfahndung in Wuppertal (die soll die CDs haben) in Zusammenarbeit mit anderen Ermittlungsbehörden jetzt die gekauften (besser: geklauten) Daten auswertet und Ermittlungen einschließlich Durchsuchungen stattfinden. 

Aber es ist wie so oft im Leben: Was passiert ist, weiß man erst, wenn es passiert ist.


Donnerstag, 11. August 2011

Update: Die "neue" Daten-CD muss nicht unbedingt eine Schweizer Bank betreffen

Eine grundsätzlich verlässliche Quelle hat mir mitgeteilt, dass man an der Tatsache des neuerlichen Ankaufs einer Daten-CD  nicht zweifeln sollte. Es müsse aber nicht unbedingt eine Schweizer Bank betroffen sein. Man solle auch eine Bank aus einem kleinen europäischen Land mit (vielen) deutschen Kunden und Niederlassungen in der Schweiz in Betracht ziehen.

Es bleibt spannend! Und was am Ende stimmt, wissen wir erst, wenn die ersten Durchsuchungen gelaufen sind.



Deutsche Behörden kaufen neue CD mit Daten von Kunden einer Schweizer Bank

Mich kann nichts mehr überraschen. 

Wurde gestern noch über eine Einigung der Bundesrepublik mit der Schweiz über die Besteuerung von Schwarzgeld deutscher Anleger berichtet, wird heute über den Ankauf einer neuen "Steuersünder-CD" berichtet. "Tausende mutmaßliche Steuerhinterzieher" sind nach einem Bericht des Schweizer Fernsehens betroffen.

http://www.tagesschau.sf.tv/Nachrichten/Archiv/2011/08/11/Schweiz/Deutsche-Behoerden-kaufen-erneut-Schweizer-Steuer-CD

Natürlich  wird der Name der betroffenen Bank nicht genannt, damit sich wieder möglichst viele Kunden Schweizer Banken selbst anzeigen. Und der Hinweis auf "weit fortgeschrittene Ermittlungen" fehlt natürlich auch nicht. 

Wer vorsichtig sein will, wartet besser nicht. Es ist nämlich keineswegs ausgeschlossen, dass bereits seit längerem anhand gekaufter Daten ermittelt wird. Entsprechende Gerüchte gab es immer wieder. Die Ermittler sollen hiernach in einer bergischen Großstadt sitzen.  Sie sind für ihre Härte bekannt.



Mittwoch, 10. August 2011

Steuerabkommen Deutschland Schweiz steht

Seit heute ist das Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz paraphiert. Der Abkommenstext ist leider noch nicht verfügbar. Unter

http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/23807.pdf

finden Sie aber weitere, recht ausführliche Informationen. Wichtig erscheint mir folgendes (wörtliches Zitat):

"Wer erklärt, dass er weder eine pauschale noch eine individuelle Nachversteuerung seiner unversteuerten Anlagen in der Schweiz möchte, muss seine Konten oder Depots in der Schweiz schließen. Die Schweiz wird hierüber zusammengefasste Daten zur Verfügung stellen. Anzumerken ist, dass auf OECD-Ebene an einem System gearbeitet wird, dass die Amtshilfe innerhalb eines definierten Rahmens für ganze Gruppen ausländischer Bankkunden ermöglichen soll."

Wer "schwarz" also weiterhin vorzieht, hat in der Schweiz (bald) keine Freunde mehr. 

Sonntag, 31. Juli 2011

Gerüchte über eine "Steuereinigung" zwischen Deutschland und der Schweiz

Verschiedene Blätter berichten, dass die Verhandlungen zur Besteuerung von Schwarzgeld deutscher Anleger bei Schweizer Banken jedenfalls weit fortgeschritten sind. Mit Details wird im Rahmen der Berichterstattung um sich geworfen. Und einig sind sich die Berichterstatter auch nicht. Was der Eine als geklärt darstellt, ist nach dem Bericht des Anderen noch zu klären. 

Das alles macht es für den Betroffenen nicht einfacher. Was und wem soll er glauben? Soll er jetzt handeln? Oder warten? Vielleicht wird die Regelung für Schwarzgeld in der Schweiz günstiger, als das, was der reuige Steurerhinterzieher, der eine Selbstanzeige erstattet, zu erwarten hat. Mancher Bericht lässt da hoffen. Wird eine solche Regelung aber verfassungskonform sein?

Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums wird dahingehend zitiert,  dass die Verhandlungen weit fortgeschritten, aber noch nicht abgeschlossen seien. Was will man mit einer solchen Aussage erreichen? Noch mehr Verunsicherung? Selbstanzeigen? Oder wie oder was?

Nur eines steht fest: Es kommt jedenfalls mehr oder weniger kurzfristig ein Informationsaustausch zwischen den beiden Ländern.

Mittwoch, 4. Mai 2011

Schwarzgeldbekämpfungsgesetz ist in Kraft getreten!

Das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz, das eine umfassende und weitreichende Reform der Selbstanzeige beinhaltet, ist nun am 3.5.2011 in Kraft getreten, nachdem es am 2.5.2011 im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist.

Schwierigkeiten bereitet die Übergangsregelung des Art. 97 § 24 EGAO, da man nach dieser nun drei Rechtszustände zu beachten hat:

- Das Recht bzw. die Auslegung von § 371 AO vor dem Beschluss des BGH vom 20.5.2010,
- das Recht bzw. die Zeit zwischen Ausfertigung und Inkrafttreten des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes (Anwendung des Beschlusses vom 20.5.2010),
- das ab dem 3.5.2010 geltende Recht.

Je nach Zeitpunkt des Eingangs einer Selbstanzeige gilt ein anderes Recht. Das BMF will für die Zeit zwischen Ausfertigung und Verkündung nun eine praxisgerechte Übergangslösung schaffen.

Mittwoch, 27. April 2011

Flore/Tsambikakis "Steuerstrafrecht" erscheint im Sommer

Die von mir übernommenen Kommetierungen zu diesem Werk haben mich daran gehindert, diesen Blog zu pflegen.

Ich kommmentiere §§ 78 ff. StGB, §§ 169 ff., 376, 384, 405 und 408 AO.

http://shop.wolterskluwer.de/wkd/shop/fachliteratur,8/steuerstrafrecht,978-3-452-27533-2,carl-heymanns-verlag,51028/