Mittwoch, 10. August 2011

Steuerabkommen Deutschland Schweiz steht

Seit heute ist das Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz paraphiert. Der Abkommenstext ist leider noch nicht verfügbar. Unter

http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/23807.pdf

finden Sie aber weitere, recht ausführliche Informationen. Wichtig erscheint mir folgendes (wörtliches Zitat):

"Wer erklärt, dass er weder eine pauschale noch eine individuelle Nachversteuerung seiner unversteuerten Anlagen in der Schweiz möchte, muss seine Konten oder Depots in der Schweiz schließen. Die Schweiz wird hierüber zusammengefasste Daten zur Verfügung stellen. Anzumerken ist, dass auf OECD-Ebene an einem System gearbeitet wird, dass die Amtshilfe innerhalb eines definierten Rahmens für ganze Gruppen ausländischer Bankkunden ermöglichen soll."

Wer "schwarz" also weiterhin vorzieht, hat in der Schweiz (bald) keine Freunde mehr. 

Sonntag, 31. Juli 2011

Gerüchte über eine "Steuereinigung" zwischen Deutschland und der Schweiz

Verschiedene Blätter berichten, dass die Verhandlungen zur Besteuerung von Schwarzgeld deutscher Anleger bei Schweizer Banken jedenfalls weit fortgeschritten sind. Mit Details wird im Rahmen der Berichterstattung um sich geworfen. Und einig sind sich die Berichterstatter auch nicht. Was der Eine als geklärt darstellt, ist nach dem Bericht des Anderen noch zu klären. 

Das alles macht es für den Betroffenen nicht einfacher. Was und wem soll er glauben? Soll er jetzt handeln? Oder warten? Vielleicht wird die Regelung für Schwarzgeld in der Schweiz günstiger, als das, was der reuige Steurerhinterzieher, der eine Selbstanzeige erstattet, zu erwarten hat. Mancher Bericht lässt da hoffen. Wird eine solche Regelung aber verfassungskonform sein?

Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums wird dahingehend zitiert,  dass die Verhandlungen weit fortgeschritten, aber noch nicht abgeschlossen seien. Was will man mit einer solchen Aussage erreichen? Noch mehr Verunsicherung? Selbstanzeigen? Oder wie oder was?

Nur eines steht fest: Es kommt jedenfalls mehr oder weniger kurzfristig ein Informationsaustausch zwischen den beiden Ländern.

Mittwoch, 4. Mai 2011

Schwarzgeldbekämpfungsgesetz ist in Kraft getreten!

Das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz, das eine umfassende und weitreichende Reform der Selbstanzeige beinhaltet, ist nun am 3.5.2011 in Kraft getreten, nachdem es am 2.5.2011 im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist.

Schwierigkeiten bereitet die Übergangsregelung des Art. 97 § 24 EGAO, da man nach dieser nun drei Rechtszustände zu beachten hat:

- Das Recht bzw. die Auslegung von § 371 AO vor dem Beschluss des BGH vom 20.5.2010,
- das Recht bzw. die Zeit zwischen Ausfertigung und Inkrafttreten des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes (Anwendung des Beschlusses vom 20.5.2010),
- das ab dem 3.5.2010 geltende Recht.

Je nach Zeitpunkt des Eingangs einer Selbstanzeige gilt ein anderes Recht. Das BMF will für die Zeit zwischen Ausfertigung und Verkündung nun eine praxisgerechte Übergangslösung schaffen.

Mittwoch, 27. April 2011

Flore/Tsambikakis "Steuerstrafrecht" erscheint im Sommer

Die von mir übernommenen Kommetierungen zu diesem Werk haben mich daran gehindert, diesen Blog zu pflegen.

Ich kommmentiere §§ 78 ff. StGB, §§ 169 ff., 376, 384, 405 und 408 AO.

http://shop.wolterskluwer.de/wkd/shop/fachliteratur,8/steuerstrafrecht,978-3-452-27533-2,carl-heymanns-verlag,51028/

Montag, 17. Januar 2011

Steuersünder müssen zittern

Unter dieser Überschrift berichtet heute der Kölner Stadtanzeiger darüber, dass ein ehemaliger Mitarbeiter des Bankhauses Julius Baer Daten von Kunden seines ehemaligen Arbeitgebers an Wikileaks übergeben will.

Betroffen sein sollen auch Prominente aus Deutschland.

Samstag, 15. Januar 2011

Selbstanzeige und Verjährung

Zu diesen Themen werde ich am 22.1. und 5.2.2011 nochmals bei der Brühler Akademie vortragen.

Der Entwurf der Bundesregierung zur Reform der Selbstanzeige wird dabei ein wichtiges Thema sein. Hiernach wird es nicht so schlimm, wie zunächst befürchtet.

Freitag, 26. November 2010

Neues von den Verhandlungen zum DBA mit der Schweiz

Nach aktuellen Informationen sollen in ein Zusatzabkommen zum zu ändernden DBA eine einmalige Abgeltungssteuer für Altgelder, d.h. bereits bestehende Geldanlagen aufgenommen werden. Die strafrechtlichen Auswirkungen sind bislang nicht abzusehen. Besonders das Verhältnis zur Selbstanzeige erscheint mir nicht geklärt.

Und auch künftige Erträge sollen einer endgültigen Abgeltungssteuer unterstellt werden, die in der Schweiz als anonyme Quellensteuer erhoben wird und den Bankkunden von seiner Deklarationspflicht entlastet.