Liebe Leser,
ab sofort bloge ich unter neuer Adresse - siehe oben.
Viele Grüße
Ihr/Euer Thomas Wenzler
Sonntag, 10. Mai 2015
Sonntag, 20. April 2014
Selbstanzeige zu teuer? Ist der Bargeldtransport über die Grenze eine Alternative?
Nach Medienberichten glauben wohl viele, die über ein Schwarzgeldkonto in der Schweiz (oder sonstwo im Ausland) verfügen, daß es besser ist, das Guthaben abzuheben und in bar über die Grenze nach Deutschland zu bringen. Abgesehen von einem Verstoß gegen Meldepflichten, der als Ordnungswidrigkeit sanktioniert werden kann, kann die Entdeckung eines nicht gemeldeten Bargeldtransports fatale Folgen haben, weil die Zöllner mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das zuständigen Finanzbehörden informieren werden, die dann zumindest ein paar Fragen stellen wird. Kommt es zusätzlich auch zur Einleitung eines Steuerstrafverfahrens ist es für eine Selbstanzeige zu spät.
Aber selbst wenn man an der Grenze (oder auch noch einige Kilometer dahinter) mit dem nicht angemeldeten Bargeld nicht erwischt wird, ist man vor Probleme gestellt. Wer große Summen auf ein Konto einzahlt, muss sich darauf einrichten, dass ihm seitens der Bank vor dem Hintergrund der Geldwäschevorschriften Fragen nach der Herkunft des Geldes gestellt werden und/oder eine Gedlwäscheverdachtsanzeige erstattet wird. Auch dann tritt sehr kurzfristig eine Sperre für eine strafbefreiende Selbstanzeige ein, weil die Steuerfahndung tätig wird.
Es bleibt letztlich nur die Verwahrung im Tresor, im Schließfach oder unter dem Kopfkissen. Aus diesen Verstecken kann man dann aus der großen Summe kleine Portionen entnehmen und in den Wirtschaftskreislauf einführen, hat aber einen Ertrag von 0,00 €. Aus meiner Sicht ist das auch das keine Alternative zur Selbstanzeige.
Aber selbst wenn man an der Grenze (oder auch noch einige Kilometer dahinter) mit dem nicht angemeldeten Bargeld nicht erwischt wird, ist man vor Probleme gestellt. Wer große Summen auf ein Konto einzahlt, muss sich darauf einrichten, dass ihm seitens der Bank vor dem Hintergrund der Geldwäschevorschriften Fragen nach der Herkunft des Geldes gestellt werden und/oder eine Gedlwäscheverdachtsanzeige erstattet wird. Auch dann tritt sehr kurzfristig eine Sperre für eine strafbefreiende Selbstanzeige ein, weil die Steuerfahndung tätig wird.
Es bleibt letztlich nur die Verwahrung im Tresor, im Schließfach oder unter dem Kopfkissen. Aus diesen Verstecken kann man dann aus der großen Summe kleine Portionen entnehmen und in den Wirtschaftskreislauf einführen, hat aber einen Ertrag von 0,00 €. Aus meiner Sicht ist das auch das keine Alternative zur Selbstanzeige.
Donnerstag, 20. März 2014
Schlechte Nachrichten für Steuerhinterzieher: Luxemburg und Österreich stimmen umfassenden Informationsaustausch in der EU zu
Zukünftig machen auch Luxemburg und Österreich beim umfassenden Informationsaustausch im Hinblick auf Erträge aus Geldanlagen zu. Erfasst werden künftig nicht mehr nur Zinsen, sondern auch Aktiendividenden und Gewinne aus Investmentfonds und Lebensversicherungen.
Anleger, die ihre Erträge aus Anlagen in diesen Ländern bislang nicht versteuert haben, sollten nun kurzfristig über eine Selbstanzeige nachdenken.
Anleger, die ihre Erträge aus Anlagen in diesen Ländern bislang nicht versteuert haben, sollten nun kurzfristig über eine Selbstanzeige nachdenken.
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Samstag, 15. März 2014
Der tiefe Fall des Uli Hoeneß
Zum Fall selbst habe ich mich in den vergangenen Tagen bereits ausführlich bei Maybrit Illner geäußert, daher fasse ich mich hier kurz:
Da ist vieles schief gegangen. Was genau, kann nur jemand sagen, der die Akten kennt. Zu diesem Personenkreis gehöre ich nicht. Ich vermute allerdings, dass Uli Hoeneß besser gefahren wäre, wenn er sofort einen Spezialisten für Selbstanzeigen zu Rate gezogen hätte. Einen der besten Steuerstraf-verteidiger hat er dann ja nach der Durchsuchung bei ihm zu Hause beauftragt. Zu diesem Zeitpunkt waren aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wesentliche, nicht mehr rückgängig zu machende Fehler schon gemacht.
Die Selbstanzeige nach § 371 AO muss eine Punktlandung sein. Das ist seit der ihrer Reform im Jahre 2011 umso mehr zu beachten. Auf den ständigen Berater in Steuerfragen, der ja in der Regel ein Steuerberater ist, sollte man sich dabei daher nicht (alleine) verlassen. Ihm fehlt im Regelfall das nötige Spezialwissen.
Uli Hoeneß, gehört zu den Idolen meiner Kindheit und Jugend. Er war ein toller Fußballer (Weltmeister 1974!). Er hat den FC Bayern zum besten Fußballverein der Welt gemacht. Das muss ich als Fan des 1. FC Köln neidlos anerkennen. DieVerdienste von Uli Hoeneß dürfen nicht vergessen werden. Das allerorten stattfindende "Bashing" hat er nicht verdient. Ein jeder sollte ich an die eigene Nase fassen und fragen, ob er denn selbst ohne Sünde ist. Und nicht vergessen: Kleine Sünder hatten meistens keine Gelegenheit größere zu begehen, hätten aber jede sich bietende Gelegenheit zur großen oder jedenfalls größeren Sünde beim Schopf ergriffen. Im Übrigen tritt man nicht auf jemanden ein, der am Boden liegt.
In diesem Sinne wünsche ich Uli Hoeneß, dass er die vor ihm liegende Zeit so gut wie möglich übersteht.
Da ist vieles schief gegangen. Was genau, kann nur jemand sagen, der die Akten kennt. Zu diesem Personenkreis gehöre ich nicht. Ich vermute allerdings, dass Uli Hoeneß besser gefahren wäre, wenn er sofort einen Spezialisten für Selbstanzeigen zu Rate gezogen hätte. Einen der besten Steuerstraf-verteidiger hat er dann ja nach der Durchsuchung bei ihm zu Hause beauftragt. Zu diesem Zeitpunkt waren aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wesentliche, nicht mehr rückgängig zu machende Fehler schon gemacht.
Die Selbstanzeige nach § 371 AO muss eine Punktlandung sein. Das ist seit der ihrer Reform im Jahre 2011 umso mehr zu beachten. Auf den ständigen Berater in Steuerfragen, der ja in der Regel ein Steuerberater ist, sollte man sich dabei daher nicht (alleine) verlassen. Ihm fehlt im Regelfall das nötige Spezialwissen.
Uli Hoeneß, gehört zu den Idolen meiner Kindheit und Jugend. Er war ein toller Fußballer (Weltmeister 1974!). Er hat den FC Bayern zum besten Fußballverein der Welt gemacht. Das muss ich als Fan des 1. FC Köln neidlos anerkennen. DieVerdienste von Uli Hoeneß dürfen nicht vergessen werden. Das allerorten stattfindende "Bashing" hat er nicht verdient. Ein jeder sollte ich an die eigene Nase fassen und fragen, ob er denn selbst ohne Sünde ist. Und nicht vergessen: Kleine Sünder hatten meistens keine Gelegenheit größere zu begehen, hätten aber jede sich bietende Gelegenheit zur großen oder jedenfalls größeren Sünde beim Schopf ergriffen. Im Übrigen tritt man nicht auf jemanden ein, der am Boden liegt.
In diesem Sinne wünsche ich Uli Hoeneß, dass er die vor ihm liegende Zeit so gut wie möglich übersteht.
Sonntag, 2. März 2014
Seit dem 01.03.2014 PMPG Steuerberater Rechtsanwälte
Viele wissen es schon: Zum 01.03.2014 habe ich mich der Rechtsberatungseinheit von PMPG angeschlossen. Dieser Schritt ist logische Folge einer bereits seit längerem bestehenden Zusammenarbeit - vor allem im Steuerstrafrecht im Allgemeinen und bei Selbstanzeigen im Besonderen.
An meinen Spezialisierungen hat sich also nichts geändert: Steuerstrafrecht, Selbstanzeigenberatung, Steuerstreit (Einspruchs- und Klageverfahren, kritische Betriebsprüfungen), Revision und Nichtzulassungsbeschwerde sowie die Vertretung von Steuerberatern im Rahmen von Haftungsinanspruchnahmen sind und bleiben das, was mich nicht nur in der täglichen Praxis beschäftigt.
An meinen Spezialisierungen hat sich also nichts geändert: Steuerstrafrecht, Selbstanzeigenberatung, Steuerstreit (Einspruchs- und Klageverfahren, kritische Betriebsprüfungen), Revision und Nichtzulassungsbeschwerde sowie die Vertretung von Steuerberatern im Rahmen von Haftungsinanspruchnahmen sind und bleiben das, was mich nicht nur in der täglichen Praxis beschäftigt.
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Samstag, 15. Februar 2014
Haben "Reiche" keinen Anspruch auf Einhaltung des Steuergeheimnisses?
Wenn es nach Sahra Wagenknecht geht, dann haben Reiche im Allgemeinen und Personen, die in der Öffentlichkeit stehen, im Besonderen keinen Anspruch auf Privatsphäre und Steuergeheimnis. In diese Richtung äußerte sie sich am vergangenen Donnerstag bei Maybrit Illner.
Bleibt nur zu klären, ab wann man denn reich oder berühmt ist. Dann steht der Ungleichbehandlung reicher und berühmter Steuerpflichtiger in Deutschland nichts mehr im Weg. -)
Bleibt nur zu klären, ab wann man denn reich oder berühmt ist. Dann steht der Ungleichbehandlung reicher und berühmter Steuerpflichtiger in Deutschland nichts mehr im Weg. -)
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Montag, 10. Februar 2014
Die Schweiz schottet sich ab!
Alle regen sich darüber auf, dass die Schweiz sich abschotten will. Wirtschaftlich betrachtet, dürfte sich die Schweiz damit ins Abseits stellen.
Aber hat jemand einmal darüber nachgedacht, dass gerade die deutsche Politik die Schweiz ziemlich lautstark angegangen ist statt auf Diplomatie zu setzen? War es nicht ein deutscher Finanzminister und späterer Kanzlerkandidat, der die Kavallerie in Marsch setzen wollte?
Ich möchte nicht ausschließen, dass der Ausgang der Volksabstimmung am gestrigen Sonntag auch durch die "Strategie" der deutschen Politik der letzten Jahre ausgelöst ist.
Aber hat jemand einmal darüber nachgedacht, dass gerade die deutsche Politik die Schweiz ziemlich lautstark angegangen ist statt auf Diplomatie zu setzen? War es nicht ein deutscher Finanzminister und späterer Kanzlerkandidat, der die Kavallerie in Marsch setzen wollte?
Ich möchte nicht ausschließen, dass der Ausgang der Volksabstimmung am gestrigen Sonntag auch durch die "Strategie" der deutschen Politik der letzten Jahre ausgelöst ist.
Samstag, 8. Februar 2014
Das war eine aufregende Woche
Hätte man mir letzten Samstag gesagt, dass ich in der kommenden Woche
ein Interview für den Kölner Stadt-Anzeiger gebe, danach von dpa
interviewt werde und dann auch noch gleich an drei Abenden im Fernsehen
bin, hätte ich nur den Kopf geschüttelt.
Es war eine interessante, aber auch anstrengende Woche. Ich habe - besonders am Donnerstagabend - sehr interessante Leute kennengelernt, die nicht alle meiner Meinung sind, was die Selbstanzeige anlangt. Da ihre Argumente jedenfalls nicht ohne weiteres von der Hand zu weisen sind, müssen sich die Befürworter aus Politik, Behörden und Beraterschaft ins Zeug legen und - soweit noch nicht geschehen - auch outen. Das gilt besonders für Mitarbeiter der Finanzverwaltung im Allgemeinen und der Steuerfahndung im Besonderen.
Es war eine interessante, aber auch anstrengende Woche. Ich habe - besonders am Donnerstagabend - sehr interessante Leute kennengelernt, die nicht alle meiner Meinung sind, was die Selbstanzeige anlangt. Da ihre Argumente jedenfalls nicht ohne weiteres von der Hand zu weisen sind, müssen sich die Befürworter aus Politik, Behörden und Beraterschaft ins Zeug legen und - soweit noch nicht geschehen - auch outen. Das gilt besonders für Mitarbeiter der Finanzverwaltung im Allgemeinen und der Steuerfahndung im Besonderen.
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Dienstag, 4. Februar 2014
Interview zu Alice Schwarzer (mit mir.-)
Hallo liebe Leser,
ich melde mich zurück - mit einem Interview zum Fall Alice Schwarzer. Man findet es online hier:
http://www.mz-web.de/politik/interview-zu-steuersuendern-steuerflucht-ist-keine-frage-von-vermoegen,20642162,26077982.html
ich melde mich zurück - mit einem Interview zum Fall Alice Schwarzer. Man findet es online hier:
http://www.mz-web.de/politik/interview-zu-steuersuendern-steuerflucht-ist-keine-frage-von-vermoegen,20642162,26077982.html
Samstag, 28. September 2013
Walter-Borjans will sich mit fremden Federn schmücken
Er hat es wieder getan: Norbert Walter-Borjans - so berichtet der
Bonner General-Anzeiger - in seiner heutigen Ausgabe behauptet auch
weiter, dass die aktuelle Flut von Selbstanzeigen auf der Furcht von
Anlegern vor Entdeckung aufgrund von Daten-CDs beruht.
Lieber Herr Walter-Borjans, der Wahlkampf ist vorbei. Die Flut der Selbstanzeigen beruht auf der Weißgeldstrategie der Schweizer Banken. Die drohen ihren Kunden mit Rauswurf, wenn sie nicht unverzüglich nachdeklarieren.
Bitte schmeißen Sie keine Millionen für fragwürdige Deals über Daten zum Fenster raus. Die paar Großanleger, die jetzt noch durchs Raster fallen (können), gehen Ihnen über kurz oder lang noch ins Netz.
Lieber Herr Walter-Borjans, der Wahlkampf ist vorbei. Die Flut der Selbstanzeigen beruht auf der Weißgeldstrategie der Schweizer Banken. Die drohen ihren Kunden mit Rauswurf, wenn sie nicht unverzüglich nachdeklarieren.
Bitte schmeißen Sie keine Millionen für fragwürdige Deals über Daten zum Fenster raus. Die paar Großanleger, die jetzt noch durchs Raster fallen (können), gehen Ihnen über kurz oder lang noch ins Netz.
Donnerstag, 9. August 2012
NRW kann es nicht lassen - Erneuter Kauf von Steuer-CDs
Völlig unbeeindruckt vom Ratifizierungsverfahren zum Deutsch-Schweizerischen Steuerabkommen hat NRW nun zwei weitere CDs mit Daten von Kunden der UBS und einer weiteren Bank in der Schweiz gekauft. Vorausgegangen sein soll der Kauf von zwei CDs im Juli, darunter eine mit Daten von Kunden der Bank Coutts.
Die CD betreffend die UBS soll auch Informationen zu Stiftungen enthalten, die deutsche Staatsbürger benutzt haben sollen. Zahlreiche solcher Stiftungen sind im Jahre 2005 zur Umgehung der EU-Zinssteuer, die auch von Schweizer Banken auf Anlagen von EU-Bürgern abzuführen ist, gegründet worden.
Der Handel mit Daten von deutschen Bankkunden mit Kontoverbindung in der Schweiz entwickelt sich zu einer neuen Industrie. Kein Kunde ist davor wirklich geschützt, mögen die Sicherheitsvorkehrungen der Banken auch noch so gut sein. Vor kriminellen Mitarbeitern ist nämlich niemand gefeit.
Es hilft aber alles nichts: Auch geklaute Daten sind verwertbar. Jedenfalls begründen sie nach Auffassung des BVerfG einen sog. Anfangsverdacht, der zur Aufnahme von Ermittlungen berechtigt.
Donnerstag, 2. August 2012
Steuerhinterziehung durch Unterlassen, Selbstanzeige und Festsetzungsverjährung
Teile der Finanzverwaltung wollen
Neuland betreten. Der Fall: Erben haben im Jahre 2008 neben einer
unvollständigen Erbschaftsteuererklärung - das geerbte Konto in der
Schweiz wurde nicht deklariert - auch eine Steuerhinterziehung durch
Unterlassen begangen, weil sie die Einkommensteuererklärungen der
verstorbenen Mutter, die natürlich die Erträge aus der Geldanlage in der
Schweiz nicht erklärt hatte, nicht für den noch nicht
festsetzungsverjährten Zeitraum berichtigt haben, wonach sie ja nach §
153 AO verpflichtet sind.
Nun
erstatten die Erben im Januar 2012 eine umfassende Selbstanzeige, in
der sie - soweit Festsetzungsverjährung noch nicht eingetreten ist -
auch die fraglichen Einkommensteuererklärungen der verstorbenen Mutter
korrigieren. Nach den Regeln der §§ 169 ff. AO ist für Jahre bis 2000
einschließlich Festsetzungsverjährung eingetreten.
Allerdings
meint die Finanzverwaltung nun, es sei bis 1997 zurückzugehen, weil die
Jahre 1997 bis 2000 im Jahre 2008 - Jahr der Unterlassungstat - noch
nicht festsetzungsverjährt gewesen seien.
Wollen
wir hoffen, dass die eingehende Erläuterung der §§ 169 ff. AO, die ich
zu den Akten gereicht habe, zur Kenntnis genommen wird. Die
Fesetzungsverjährung "klebt" am Steueranspruch und wird insebsondere
durch einen Erbfall weder gehemmt noch neu in Gang gesetetzt.
Übrigens:
Andere Damen und Herren der Finanzverwaltung NRW teilen mein
Kopfschütteln über die Rechtsansicht ihrer Kollegen und wundern sich
über deren mangelnde Rechtskenntnis.
Sonntag, 15. Juli 2012
NRW erwägt Kauf weiterer Steuer-CDs
as berichtet u.a. das Magazin "Der
Spiegel". Und eine mit Daten von deutschen Kunden der Privatbank Coutts
soll schon erworben worden sein.
Ich glaube, dass dieses Vorgehen aktuell vor allen Dingen einem Ziel
dient: Das Abkommen mit der Schweiz zur Regularisierung von Schwarzgeld
soll den Wünschen von SPD und Grünen entsprechend torpediert werden.
Update:
Die Schweiz pocht ausweislich eines Artikels auf Spiegel Online vom
15.7.2012 während des Ratfizierungsprozesses auf die Einhaltung der
Abkommensregeln. Recht hat sie. Wer aber manchen SPD-Politikern zuhört,
wird feststellen, dass denen Völkerrecht und auch das innerstaatliche
Recht anderer Länder völlig egal sind. Mit einem breiten Grinsen
quittieren sie den Vorhalt, dass man mit der Anstiftung zum
Datendiebstahl in der Schweiz an einer Straftat nach Schweizer Recht
teilnehme.Der Zweck heiligt die Mittel. Da muss man sich nicht wundern,
dass auch das Grundgesetz niemanden mehr schert, wenn es um "große
Dinge" geht, für die Bürger und das von ihnen gewählte Parlament zu blöd
sind.
Mittwoch, 11. Juli 2012
Credit Suisse reloaded - Die Versicherung auf den Bermudas
Heute morgen melden Presse und Radio, dass viele Kunden der Credit Suisse Besuch von Steuerfahndern bekommen haben. Grund sind von diesen abgeschlossene Lebensversicherungen mit der Credit Suisse Bermuda, die aber eben keine wirklichen Lebensversicherungen sein sollen. Es soll sich um ein Konstrukt zur Steuerhinterziehung handeln.
Betroffene sollten schnellstens einen Anwalt aufsuchen, um Schaden zu vermeiden oder zu begrenzen. In jedem Fall muss geprüft werden, ob die jeweilige Versicherung mit dem deutschen Steuerrecht in Einklang steht oder nicht.
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Donnerstag, 5. April 2012
Das Imperium schlägt wieder zu: BGH bekräftigt sein Verlangen nach höheren Strafen für Steuerhinterziehung
Mit seinem Urteil vom 7. Februar 2012 zu 1 StR 525/11 hat der BGH an die
von ihm vorgegebene harte Linie bei der Strafzumessung in
Steuerhinterziehungsfällen deutlich erinnert und dem LG Augsburg die
Leviten gelesen.
Nach der gesetzgeberischen Wertung zur Steuerhinterziehung im großen
Ausmaß und den hieraus abgeleiteten Grundsätzen zur Strafzumessung bei
Steuerhinterziehung in Millionenhöhe komme eine aussetzungsfähige
Freiheitsstrafe (also einer solchen von bis zu zwei Jahren) nur bei
Vorliegen besonders gewichtiger Milderungsgründe noch in Betracht. Ein
Geständnis bei Vorliegen umfangreichen Belastungsmaterials soll dabei
kein gewichtiger Milderungsgrund sein. Diese Botschaft muss man zur
Kenntnis nehmen, sind doch bislang gerade Geständnisse der klassische
Anwendungsfall des Minderungsgrunds.
Wichtig ist auch, dass in dem entschiedenen Fall erst durch Addition
zweier Steuerhinterziehungziehungen ein Milllionenschaden vorlag. Jeder
Fall für sich hätte unter einer Million Euro Schaden gelegen. So
eindeutig war die Rechtssprechung zu dem Thema "Millionenschaden" nicht.
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Tatmehrheit,
über
Update Deutsch-Schweizerisches Steuerabkommen
Das Handelsblatt und auch der Spiegel melden, dass eine Einigung zwischen Deutschland und der Schweiz erzielt ist.
Die
"Pauschalsteuern" sollen nun zwischen 21 und 41 Prozent liegen. Bislang
waren 19 bis 34 Prozent vereinbart. Zusätzlich sind nun auch
Erbschaften einbezogen. Deutsche Erben von Schwarzgeldkonten in der
Schweiz sollen entweder
pauschal einen 50-prozentigen Steuerabzug hinnehmen - oder aber ihre
Erbschaft gegenüber dem deutschen Fiskus offenlegen.
Es
bleibt abzuwarten, ob SPD und Grüne zustimmen. SPD-Chef Gabriel meint,
das Abkommen müsse rückwirkend in Kraft gesetzt werden, damit
verhindert wird, dass "Steuerbetrüger" ihr Kapital noch vor der
geplanten
Besteuerung aus der Schweiz in eine andere Steueroase wegschafften.
„Wenn die Schweiz nicht bereit ist, das zu unterbinden, sehe ich keine
Chance, dass wir das unterschreiben“, sagte Gabriel nach einem Zitat im
Handelsblatt wörtlich.
Sonntag, 22. Januar 2012
BFH: Keine Aussetzungszinsen für fehlerhaft ausgesetzte Beträge bei vollem Erfolg des Rechtsbehelfs
Bereits mit Urteil vom 31.8.2011 (X R 49/09) hat der BFH entschieden, dass für fehlerhaft bzw. irrtümlich zu hoch ausgesetzte Beträge Aussetzungszinsen gemäß § 237 AO
nicht anfallen, wenn der Rechtsbehelf in der Hauptsache vollen Erfolg hat. Im entschiedenen Fall hattte das FA im Einspruchsverfahren gegen
Feststellungsbescheide antragsgemäß die Aussetzung der Vollziehung
bewilligt. Bei der Berechnung des Aussetzungsbetrages im Rahmen der
Einkommensteuerbescheide setzte es indes irrtümlich einen zu hohen
Betrag von der Vollziehung aus. Im Rechtsbehelfsverfahren gegen die
Feststellungsbescheide obsiegte der Steuerpflichtige in vollem Umfang. Trotz der zu hohen Aussetzung hatte er noch Nachzahlungen zu
leisten. Der BFH widersprach der Auffassung der Finanzverwaltung, wonach auf diese Nachzahlungen Zinsen zu entrichten sein sollen. Da das Rechtsbehelfsverfahren gegen
die Grundlagenbescheide in vollem Umfang Erfolg gehabt habe, sei der
Tatbestand des § 237 AO nicht erfüllt. Zinsen seien nach dem Wortlaut der Vorschrift nur zu entrichten, soweit ein Einspruch keinen Erfolg gehabt habe. Diese Voraussetzung sei im zu entscheidenden Fall nicht gegeben.
Montag, 16. Januar 2012
steuerstrafverteidiger.blogspot.com
Unter der angegebenen Adresse finden Sie meinen weiteren Blog, der sich mehr auf das Steuerstrafrecht fokussiert. Themen, die sowohl das Steuerrrecht, als auch das Steuerstrafrecht betreffen, werde ich in beiden Blogs behandeln.
Freitag, 13. Januar 2012
Verteidigung, wie sie nicht sein sollte
Manchmal weiß ich nicht, ob ich lachen oder weinen soll.
Im Rahmen der Hauptverhandlung in einem Steuerstrafverfahren wurde von einem Verteidiger eines Mitangeklagten ein Schriftsatz an alle Verfahrensbeteiligten, also auch an die Verteidiger aller Angeklagten, verteilt, in dem der Kollege sich bitter über seinen Mitverteidiger beklagte und diesem Untätigkeit vorwarf. Er selbst habe das Mandant nur als "low budget Mandat" angenommen und solle sich nur um das Strafmaß kümmmern. Er habe auch nur 3.500,00 € Honorar erhalten. Sollte sein Mitverteidiger weiter untätig bleiben, was die Verteidigung zur Sache anlange, müsse ein Pflichtverteidiger bestellt werden. Es folgte noch eine an den Mitverteidiger gerichtete Fristsetzung. Binnen der Frist (bis zum nächsten Hauptverhandlungstag) müsse der Kollege endlich seinen Aufgaben nachkommen.
Das Ganze wurde auch noch verlesen.
Donnerstag, 12. Januar 2012
FG Hamburg - Strafverteidigungskosten sind weder Werbungskosten noch außergewöhliche Belastungen
Mit Urteil vom 14.12.2011 zu 2 K 6/11 hat das Finanzgericht (FG) Hamburg die Berücksichtigung von Verteidigerhonoraren als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen abgelehnt und damit Stimmen, die im Nachgang zur Entscheidung des BFH vom 12.5.2011 zu VI R 42/10 im Hinblick auf die Berücksichtigungsfähigkeit von Zivilprozesskosten aufgekommen sind, eine Absage erteilt. Allerdings hat das FG die Revision zugelassen.
Der Kläger hatte Vermögensstraftaten begangen und die dadurch erzielten Beträge in verschiedene seiner Unternehmen investiert. Das FG verneinte die Betriebsbezogenheit der Ausgaben, weil die Taten nicht in Ausübung der beruflichen Tätigkeit begangen wurden. Auch verneinte es die Zwangsläufigkeit der Aufwendungen, weil sie auf vorsätzlich begangenen Taten beruhten, so dass sie nur unmittelbare Konsequenz des vermeidbaren, sozial inadäquaten Verhaltens, welches zur Verurteilung geführt habe, seien.
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