Donnerstag, 19. August 2010

Die Selbstanzeige soll teurer werden

Nach einer Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf des JStG 2010 vom 9.7.2010 (BR-Drucksache 318/10) soll die Straffreiheit bei Selbstanzeige künftig von der Zahlung eines Zuschlages von 5 % auf die Steuerschuld abhängig sein.

Dieser Zuschlag soll neben den 6 % Zinsen nach §§ 233 ff. AO erhoben werden. Ob das zur Abgabe einer Selbstanzeige motiviert, möchte ich bezweifeln. In der Beratungspraxis müssen wir uns schon jetzt auf solche Pläne einstellen, wenn Mandanten um Rat fragen, aber sich noch nicht ganz schlüssig sind.

Auch die sog. Fremdanzeige nach § 371 Abs. 4 AO soll wegfallen. Das erscheint als besonders problematisch, weil derjenige, der eine solche abgeben will, nach geltender Rechtslage nicht in einen Konflikt dahingehend gebracht werden soll, einen Dritten - möglicherweise ein Familienmitglied - der Strafverfolgung auszuliefern.

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