Donnerstag, 5. April 2012

Das Imperium schlägt wieder zu: BGH bekräftigt sein Verlangen nach höheren Strafen für Steuerhinterziehung

Mit seinem Urteil vom 7. Februar 2012 zu 1 StR 525/11 hat der BGH an die von ihm vorgegebene harte Linie bei der Strafzumessung in Steuerhinterziehungsfällen deutlich erinnert und dem LG Augsburg die Leviten gelesen. 
Nach der gesetzgeberischen Wertung zur Steuerhinterziehung im großen Ausmaß und den hieraus abgeleiteten Grundsätzen zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe komme eine aussetzungsfähige Freiheitsstrafe (also einer solchen von bis zu zwei Jahren) nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Milderungsgründe noch in Betracht. Ein Geständnis bei Vorliegen umfangreichen Belastungsmaterials soll dabei kein gewichtiger Milderungsgrund sein. Diese Botschaft muss man zur Kenntnis nehmen, sind doch bislang gerade Geständnisse der klassische Anwendungsfall des Minderungsgrunds. 
Wichtig ist auch, dass in dem entschiedenen Fall erst durch Addition zweier Steuerhinterziehungziehungen  ein Milllionenschaden vorlag. Jeder Fall für sich hätte unter einer Million Euro Schaden gelegen. So eindeutig war die Rechtssprechung zu dem Thema "Millionenschaden" nicht.

Update Deutsch-Schweizerisches Steuerabkommen

Das Handelsblatt und auch der Spiegel melden, dass eine Einigung zwischen Deutschland und der Schweiz erzielt ist.

Die "Pauschalsteuern" sollen nun zwischen 21 und 41 Prozent liegen. Bislang waren 19 bis 34 Prozent vereinbart. Zusätzlich sind nun auch Erbschaften einbezogen. Deutsche Erben von Schwarzgeldkonten in der Schweiz sollen entweder pauschal einen 50-prozentigen Steuerabzug hinnehmen - oder aber ihre Erbschaft gegenüber dem deutschen Fiskus offenlegen.

Es bleibt abzuwarten, ob SPD und Grüne zustimmen. SPD-Chef Gabriel meint, das Abkommen müsse rückwirkend in Kraft  gesetzt werden, damit verhindert wird, dass "Steuerbetrüger" ihr Kapital noch vor der geplanten Besteuerung aus der Schweiz in eine andere Steueroase wegschafften. „Wenn die Schweiz nicht bereit ist, das zu unterbinden, sehe ich keine Chance, dass wir das unterschreiben“, sagte Gabriel nach einem Zitat im Handelsblatt wörtlich.