Nach aktuellen Informationen sollen in ein Zusatzabkommen zum zu ändernden DBA eine einmalige Abgeltungssteuer für Altgelder, d.h. bereits bestehende Geldanlagen aufgenommen werden. Die strafrechtlichen Auswirkungen sind bislang nicht abzusehen. Besonders das Verhältnis zur Selbstanzeige erscheint mir nicht geklärt.
Und auch künftige Erträge sollen einer endgültigen Abgeltungssteuer unterstellt werden, die in der Schweiz als anonyme Quellensteuer erhoben wird und den Bankkunden von seiner Deklarationspflicht entlastet.
Und auch künftige Erträge sollen einer endgültigen Abgeltungssteuer unterstellt werden, die in der Schweiz als anonyme Quellensteuer erhoben wird und den Bankkunden von seiner Deklarationspflicht entlastet.