Mittwoch, 4. Mai 2011

Schwarzgeldbekämpfungsgesetz ist in Kraft getreten!

Das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz, das eine umfassende und weitreichende Reform der Selbstanzeige beinhaltet, ist nun am 3.5.2011 in Kraft getreten, nachdem es am 2.5.2011 im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist.

Schwierigkeiten bereitet die Übergangsregelung des Art. 97 § 24 EGAO, da man nach dieser nun drei Rechtszustände zu beachten hat:

- Das Recht bzw. die Auslegung von § 371 AO vor dem Beschluss des BGH vom 20.5.2010,
- das Recht bzw. die Zeit zwischen Ausfertigung und Inkrafttreten des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes (Anwendung des Beschlusses vom 20.5.2010),
- das ab dem 3.5.2010 geltende Recht.

Je nach Zeitpunkt des Eingangs einer Selbstanzeige gilt ein anderes Recht. Das BMF will für die Zeit zwischen Ausfertigung und Verkündung nun eine praxisgerechte Übergangslösung schaffen.