Samstag, 15. Januar 2011

Selbstanzeige und Verjährung

Zu diesen Themen werde ich am 22.1. und 5.2.2011 nochmals bei der Brühler Akademie vortragen.

Der Entwurf der Bundesregierung zur Reform der Selbstanzeige wird dabei ein wichtiges Thema sein. Hiernach wird es nicht so schlimm, wie zunächst befürchtet.

Freitag, 26. November 2010

Neues von den Verhandlungen zum DBA mit der Schweiz

Nach aktuellen Informationen sollen in ein Zusatzabkommen zum zu ändernden DBA eine einmalige Abgeltungssteuer für Altgelder, d.h. bereits bestehende Geldanlagen aufgenommen werden. Die strafrechtlichen Auswirkungen sind bislang nicht abzusehen. Besonders das Verhältnis zur Selbstanzeige erscheint mir nicht geklärt.

Und auch künftige Erträge sollen einer endgültigen Abgeltungssteuer unterstellt werden, die in der Schweiz als anonyme Quellensteuer erhoben wird und den Bankkunden von seiner Deklarationspflicht entlastet.

Sonntag, 31. Oktober 2010

Reform der Selbstanzeige kommt später

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Auch wenn die Selbstanzeige nicht mit dem Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) "reformiert" wird, soll sie mit einem späteren Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrats nicht bedarf, "überarbeitet werden".

Wir dürfen gespannt sein, was kommt. Auf jeden Fall wird es nicht besser.


Vorträge im November und Dezember 2010

Dieser Post richtet sich vor allen Dingen an Kollegen, die ihrer Fortbildungsverpflichtung noch nicht nachgekommen sind. Am 6.11.2010 (Augsburg) und am 20.11.2010 (Brühl) trage ich zur Selbstanzeige und zur Verjährung bei Steuerstraftaten vor. Die aktuellen Pläne des Gesetzgebers zur "Reform" der Selbstanzeige sind - auch wenn sie nicht mit dem JStG 2010 umgesetzt werden - berücksichtigt. Weiteres unter

http://www.fachanwalt-fortbildung-15fao.de/fortbildung-fachanwaelte/steuerstrafrecht/steuerstrafrecht-061110-augsburg/

Am 3./4.12.2010 werde ich dann zusammen mit meinem Kollegen Dr. Hilmar Erb das Seminar "Verteidigung im Steuerstrafrecht" halten. Veranstalter ist die DeutscheAnwaltAkademie.

Donnerstag, 2. September 2010

Ist nach dem BGH - Beschluss vom 20.5.2010 bei einer Selbstanzeige mehr als eine "Materiallieferung" erforderlich?

Bislang wurde vom Selbstanzeigenerstatter im Rahmen einer Selbstanzeige eine Materiallieferung verlangt, die die Finanzverwaltung in die Lage versetzt, ordnungsgemäße Nachveranlagungen durchzuführen. Waren noch kleinere Nachforschungen oder Rückfragen nötig, war das unschädlich.

In einem aktuellen Fall verlangt das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Hagen nun, dass u.a. eine Vollständigkeitserklärung der Bank vorgelegt wird, in der bestätigt wird, dass die im Rahmen der Selbstanzeige vorgelegten Unterlagen vollständig sind. Auch Kontoeröffnungsunterlagen und dergleichen sollen vorgelegt werden.

Nach bestehender Gesetzeslage vermag ich für solcherlei Forderungen keine Rechtsgrundlage zu erkennen.

Gestellt werden in diesem Schreiben dann auch Fragen, die von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf im Rahmen des Verfahrens gegen Verantwortliche und Mitarbeiter der Credit Suisse gestellt werden.

Donnerstag, 19. August 2010

Die Selbstanzeige soll teurer werden

Nach einer Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf des JStG 2010 vom 9.7.2010 (BR-Drucksache 318/10) soll die Straffreiheit bei Selbstanzeige künftig von der Zahlung eines Zuschlages von 5 % auf die Steuerschuld abhängig sein.

Dieser Zuschlag soll neben den 6 % Zinsen nach §§ 233 ff. AO erhoben werden. Ob das zur Abgabe einer Selbstanzeige motiviert, möchte ich bezweifeln. In der Beratungspraxis müssen wir uns schon jetzt auf solche Pläne einstellen, wenn Mandanten um Rat fragen, aber sich noch nicht ganz schlüssig sind.

Auch die sog. Fremdanzeige nach § 371 Abs. 4 AO soll wegfallen. Das erscheint als besonders problematisch, weil derjenige, der eine solche abgeben will, nach geltender Rechtslage nicht in einen Konflikt dahingehend gebracht werden soll, einen Dritten - möglicherweise ein Familienmitglied - der Strafverfolgung auszuliefern.