Donnerstag, 19. August 2010

Die Selbstanzeige soll teurer werden

Nach einer Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf des JStG 2010 vom 9.7.2010 (BR-Drucksache 318/10) soll die Straffreiheit bei Selbstanzeige künftig von der Zahlung eines Zuschlages von 5 % auf die Steuerschuld abhängig sein.

Dieser Zuschlag soll neben den 6 % Zinsen nach §§ 233 ff. AO erhoben werden. Ob das zur Abgabe einer Selbstanzeige motiviert, möchte ich bezweifeln. In der Beratungspraxis müssen wir uns schon jetzt auf solche Pläne einstellen, wenn Mandanten um Rat fragen, aber sich noch nicht ganz schlüssig sind.

Auch die sog. Fremdanzeige nach § 371 Abs. 4 AO soll wegfallen. Das erscheint als besonders problematisch, weil derjenige, der eine solche abgeben will, nach geltender Rechtslage nicht in einen Konflikt dahingehend gebracht werden soll, einen Dritten - möglicherweise ein Familienmitglied - der Strafverfolgung auszuliefern.

Donnerstag, 12. August 2010

StA Düsseldorf, 131 Js 1/10: Verfahren gegen Verantwortliche und Mitarbeiter der Credit Suisse

Diesen netten "kleinen" Fragenkatalog haben gestern gleich drei meiner Mandanten von der StA Düsseldorf mit der Bitte um Beantwortung unter Beifügung eines frankierten Rückumschlages erhalten, wobei eine Belehrung über die Rechte gemäß §§ 52, 55 StPO begefügt ist:

1.
Welche Konten wurden bei CREDIT SUISSE AG geführt, wann wurden diese eröffnet?
(Bitte Kontonummer, Kontoart und Eröffnungsdatum jeweils einzeln aufführen)
2.
Was war Ihre Motivation dafür, Vermögen bei einer schweizerischen Bank (anstelle einer
inländischen Bank) anzulegen?
3.
Warum wurde die CREDIT SUISSE AG ausgewählt? Versprach dieCREDIT SUISSE AG
ggf. eine gegenüber anderen schweizerischen oder anderen ausländischen Banken
besondere Betreuung bei der Verwaltung nichtversteuerter Vermögenswerte?
4.
Wie, wo und ggf. durch wen erfolgte die Kontaktaufnahme zur CREDIT SUISSE AG bzw.
zur CREDITSUISSE (DEUTSCHLAND) AG (Eigeninitiative, Vermittlung o.a.)?
5.
Wie, wo und mit wem wurden die Einzelheiten in Bezug auf Kontoeröffnung,
Anlagestrategie, Vermögenstransfer etc. abgesprochen? (Verlauf des ersten
Beratungsgespräches und ggf. erforderlicher Folgegespräche schildern).
6.
Wurde bei dem/den ersten Gespräch/en direkt oder ggf. "zwischen den Zeilen"
angesprochen, dass die anzulegenden Vermögenswerte nicht versteuert werden sollten?
Falls dies nicht unmittelbar angesprochen wurde: Hatten Sie ggf. den Eindruck, dass der
Mitarbeiter der CREDIT SUISSE AG davon ausging, dass dies der Fall sei? (Ggf bitte
ausführen, aufgrund welcher Umstände Sie diesen Eindruck hatten.)
7.
Wurde die Möglichkeit angesprochen, zur besseren Tarnung ein offizielles Konto für die
Steuererklärung und ein zweites, parallel geführtes Konto für nicht versteuerte Erträge zu
führen?
8.
Welche Modalitäten wurden hinsichtlich der Korrespondenz mit der CREDIT SUISSE AG
vereinbart (Versand von Kontounterlagen etc.).

Sofern mehr als ein Konto geführt wurde: gab es diesbezüglich unterschiedliche
Vereinbarungen?
9.
Was. wurde hinsichtlich der Anlagestrategie besprochen?

Wurde ggf. thematisiert, dass bei der Anlagestrategie steuerliche Aspekte unberücksichtigt bleiben konnten?

Sofern mehr als ein Konto geführt wurde: gab es diesbezüglich unterschiedliche Vereinbarungen?
10.
Hat die CREDIT SUISSE AG eine steuerliche Beratung angeboten und wurde diese ggf. durchgeführt?
11.
Gab es Absprachen darüber, wie die zukünftige Kontaktaufnahme durch den Anlageberater erfolgen sollte (z.B. bei Fälligkeit von Anlagen)?
a)
Über welche Telefonnummer/Adresse sollte ggf. ein Kontakt erfolgen? .
b)
War ggf. vereinbart, dass eine Kontaktaufnahme ausschließlich über Sie selbst erfolgen
sollte?
12.
Wie erfolgte der Transfer des Kapitals auf das/die neu eröffnete/n Konto/en bei der
CREDIT SUISSE AG (bar, Scheck, Tafelpapiere, Überweisung?)

Fragen zur laufenden Geschäftsbeziehung/Kundenbetreuung:
13.
Bei welcher Filiale der CREDIT SUISSE AG bzw. der CREDIT SUISSE
(DEUTSCHLAND) AG wurde die Geschäftsbeziehung geführt bzw. über welche Filiale
erfolgte die Betreuung?
14.
Woraus ergab sich die Zuständigkeit dieser Filiale?
15.
Wurden Erträgnisaufstellungen erteilt? Wie wurden diese ggf. übermittelt?
Sofern mehr als ein Konto geführt wurde: war die Handhabung unterschiedlich?
16.
Durch wen, wo und wie erfolgte die weitergehende Beratung durch die CREDIT SUISSE
AG?
17.
Ist es jemals zu Kontakten mit Mitarbeitern der CREDIT SUISSE AG in der Bundesrepublik gekommen?
18.
a)
Wie erfolgen Ein- und Auszahlungen von dem/den Konto/en?
b)
Wurde Ihnen ein Kurierdienst zum Transport von Vermögenswerten angeboten bzw. ein
solcher durchgeführt? Durch wen erfolgte ggf. die Durchführung?
19.
Bitte benennen Sie alle Mitarbeiter der CREDIT SUISSE AG bzw. der CREDIT SUISSE
(DEUTSCHLAND) AG, mit denen Sie Kontakt hatten und deren Funktion.
20.
a)
Hat eine Vermögensumschichtung stattgefunden (z.B. Lebensversicherung bei der Credit Suisse Life & Pensions AG / Vaduz oder Credit Suisse Life (Bermuda) Ud., Trust, Stiftung, Fond)?
b)
Zu welchem Produkt erfolgte ggf. die Umschichtung?
Bitte Vertragsunterlagen in Kopie beifügen.
c)
Welche Vorteile wurden ggf. hierfür genannt bzw. was war die Motivation für diese
Umschichtung?
d)
Wer war Ansprechpartner für dieses neue Produkt? (Bitte Namen benennen.)
21.
Besitzen Sie Unterlagen der CREDIT SUISSE AG wie z.B. Anfahrtsplan zu den Filialen,
Visitenkarten, Weihnachtsgrüße ete.? (bitte beifügen)
22.
Hat man Sie seitens der CREDIT SUISSE AG darauf hinwiesen, dass Kontodaten von
Kunden abhandengekommen sind?
23.
Hat man Ihnen eine mögliche Kompensation von "Schäden" durch diesen Datenverlust
angeboten oder dieses thematisiert?
24.
Hat man Ihnen zu einer Selbstanzeige geraten?

Dieses Schreiben richtet sich in meinen Fällen an Selbstanzigenerstatter. Ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung ist in diesen Fällen gemäß den AStBV eröffnet worden. ich werde nun für meine Mandanten antworten und unter Hinweis auf den den nemo - tenetur - Grundsatz im Allgemeinen und auf § 55 StPO im Besonderen eine Beantwortung verweigern.

Montag, 9. August 2010

Wann werden die Verschwender bestraft?

Mein Mandant, ein an sich braver Bürger, hat Steuern hinterzogen. Das gibt er zu und stellt auch die Strafwürdigkeit seines Verhaltens nicht in Frage.

Eine Frage aber beschäftigt ihn: Warum werden die, die Steuergelder verschwenden nicht nur nicht bestraft, sondern vielfach trotz der von ihnen verursachten Schädigung der Staatsfinanzen oftmals auch noch befördert?

Bedenkt man, dass der Bundesrechnungshof vor einigen Monaten höflich von Einsparpotential von 21 Milliarden Euro gesprochen hat, ist das eine Frage, die sich aufdrängt. Sie wird aber seit vielen Jahren von der Politik ignoriert! Wer schafft aber auch Straftatbestände, die am Ende die eigene strafrechtliche Verfolgung ermöglichen?

Samstag, 7. August 2010

Stern-Interview mit Heinrich Kieber

In der Ausgabe vom 5.8.2010 veröffentlicht der "stern" ein Interview mit Heinrich Kieber. Den Namen kennen Sie nicht? Mag sein. Aber der Name Klaus Zumwinkel sagt Ihnen mit Sicherheit etwas.

Herrn Zumwinkels Geschäftsbeziehungen nach Liechtenstein wurden von Heinrich Kieber zusammen mit denjenigen hunderter anderer Kunden der LGT Treuhand an deutsche Behörden verraten.

Wer es bislang nicht wusste: Herr Kieber, der heute den Altruisten gibt, hat die fraglichen Kundendaten im Rahmen seiner Privatfehde mit dem liechtensteinischen Fürstenhaus verraten. Und die Bundesrepublik Deutschland, vertreten u.a. durch den Bundesnachrichtendienst, hat ihn dabei nicht nur unterstützt, sondern auch dafür gesorgt, dass sein Verrat auch fürstlich entlohnt wird.