Freitag, 26. November 2010

Neues von den Verhandlungen zum DBA mit der Schweiz

Nach aktuellen Informationen sollen in ein Zusatzabkommen zum zu ändernden DBA eine einmalige Abgeltungssteuer für Altgelder, d.h. bereits bestehende Geldanlagen aufgenommen werden. Die strafrechtlichen Auswirkungen sind bislang nicht abzusehen. Besonders das Verhältnis zur Selbstanzeige erscheint mir nicht geklärt.

Und auch künftige Erträge sollen einer endgültigen Abgeltungssteuer unterstellt werden, die in der Schweiz als anonyme Quellensteuer erhoben wird und den Bankkunden von seiner Deklarationspflicht entlastet.

Sonntag, 31. Oktober 2010

Reform der Selbstanzeige kommt später

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Auch wenn die Selbstanzeige nicht mit dem Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) "reformiert" wird, soll sie mit einem späteren Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrats nicht bedarf, "überarbeitet werden".

Wir dürfen gespannt sein, was kommt. Auf jeden Fall wird es nicht besser.


Vorträge im November und Dezember 2010

Dieser Post richtet sich vor allen Dingen an Kollegen, die ihrer Fortbildungsverpflichtung noch nicht nachgekommen sind. Am 6.11.2010 (Augsburg) und am 20.11.2010 (Brühl) trage ich zur Selbstanzeige und zur Verjährung bei Steuerstraftaten vor. Die aktuellen Pläne des Gesetzgebers zur "Reform" der Selbstanzeige sind - auch wenn sie nicht mit dem JStG 2010 umgesetzt werden - berücksichtigt. Weiteres unter

http://www.fachanwalt-fortbildung-15fao.de/fortbildung-fachanwaelte/steuerstrafrecht/steuerstrafrecht-061110-augsburg/

Am 3./4.12.2010 werde ich dann zusammen mit meinem Kollegen Dr. Hilmar Erb das Seminar "Verteidigung im Steuerstrafrecht" halten. Veranstalter ist die DeutscheAnwaltAkademie.

Donnerstag, 2. September 2010

Ist nach dem BGH - Beschluss vom 20.5.2010 bei einer Selbstanzeige mehr als eine "Materiallieferung" erforderlich?

Bislang wurde vom Selbstanzeigenerstatter im Rahmen einer Selbstanzeige eine Materiallieferung verlangt, die die Finanzverwaltung in die Lage versetzt, ordnungsgemäße Nachveranlagungen durchzuführen. Waren noch kleinere Nachforschungen oder Rückfragen nötig, war das unschädlich.

In einem aktuellen Fall verlangt das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Hagen nun, dass u.a. eine Vollständigkeitserklärung der Bank vorgelegt wird, in der bestätigt wird, dass die im Rahmen der Selbstanzeige vorgelegten Unterlagen vollständig sind. Auch Kontoeröffnungsunterlagen und dergleichen sollen vorgelegt werden.

Nach bestehender Gesetzeslage vermag ich für solcherlei Forderungen keine Rechtsgrundlage zu erkennen.

Gestellt werden in diesem Schreiben dann auch Fragen, die von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf im Rahmen des Verfahrens gegen Verantwortliche und Mitarbeiter der Credit Suisse gestellt werden.

Donnerstag, 19. August 2010

Die Selbstanzeige soll teurer werden

Nach einer Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf des JStG 2010 vom 9.7.2010 (BR-Drucksache 318/10) soll die Straffreiheit bei Selbstanzeige künftig von der Zahlung eines Zuschlages von 5 % auf die Steuerschuld abhängig sein.

Dieser Zuschlag soll neben den 6 % Zinsen nach §§ 233 ff. AO erhoben werden. Ob das zur Abgabe einer Selbstanzeige motiviert, möchte ich bezweifeln. In der Beratungspraxis müssen wir uns schon jetzt auf solche Pläne einstellen, wenn Mandanten um Rat fragen, aber sich noch nicht ganz schlüssig sind.

Auch die sog. Fremdanzeige nach § 371 Abs. 4 AO soll wegfallen. Das erscheint als besonders problematisch, weil derjenige, der eine solche abgeben will, nach geltender Rechtslage nicht in einen Konflikt dahingehend gebracht werden soll, einen Dritten - möglicherweise ein Familienmitglied - der Strafverfolgung auszuliefern.

Donnerstag, 12. August 2010

StA Düsseldorf, 131 Js 1/10: Verfahren gegen Verantwortliche und Mitarbeiter der Credit Suisse

Diesen netten "kleinen" Fragenkatalog haben gestern gleich drei meiner Mandanten von der StA Düsseldorf mit der Bitte um Beantwortung unter Beifügung eines frankierten Rückumschlages erhalten, wobei eine Belehrung über die Rechte gemäß §§ 52, 55 StPO begefügt ist:

1.
Welche Konten wurden bei CREDIT SUISSE AG geführt, wann wurden diese eröffnet?
(Bitte Kontonummer, Kontoart und Eröffnungsdatum jeweils einzeln aufführen)
2.
Was war Ihre Motivation dafür, Vermögen bei einer schweizerischen Bank (anstelle einer
inländischen Bank) anzulegen?
3.
Warum wurde die CREDIT SUISSE AG ausgewählt? Versprach dieCREDIT SUISSE AG
ggf. eine gegenüber anderen schweizerischen oder anderen ausländischen Banken
besondere Betreuung bei der Verwaltung nichtversteuerter Vermögenswerte?
4.
Wie, wo und ggf. durch wen erfolgte die Kontaktaufnahme zur CREDIT SUISSE AG bzw.
zur CREDITSUISSE (DEUTSCHLAND) AG (Eigeninitiative, Vermittlung o.a.)?
5.
Wie, wo und mit wem wurden die Einzelheiten in Bezug auf Kontoeröffnung,
Anlagestrategie, Vermögenstransfer etc. abgesprochen? (Verlauf des ersten
Beratungsgespräches und ggf. erforderlicher Folgegespräche schildern).
6.
Wurde bei dem/den ersten Gespräch/en direkt oder ggf. "zwischen den Zeilen"
angesprochen, dass die anzulegenden Vermögenswerte nicht versteuert werden sollten?
Falls dies nicht unmittelbar angesprochen wurde: Hatten Sie ggf. den Eindruck, dass der
Mitarbeiter der CREDIT SUISSE AG davon ausging, dass dies der Fall sei? (Ggf bitte
ausführen, aufgrund welcher Umstände Sie diesen Eindruck hatten.)
7.
Wurde die Möglichkeit angesprochen, zur besseren Tarnung ein offizielles Konto für die
Steuererklärung und ein zweites, parallel geführtes Konto für nicht versteuerte Erträge zu
führen?
8.
Welche Modalitäten wurden hinsichtlich der Korrespondenz mit der CREDIT SUISSE AG
vereinbart (Versand von Kontounterlagen etc.).

Sofern mehr als ein Konto geführt wurde: gab es diesbezüglich unterschiedliche
Vereinbarungen?
9.
Was. wurde hinsichtlich der Anlagestrategie besprochen?

Wurde ggf. thematisiert, dass bei der Anlagestrategie steuerliche Aspekte unberücksichtigt bleiben konnten?

Sofern mehr als ein Konto geführt wurde: gab es diesbezüglich unterschiedliche Vereinbarungen?
10.
Hat die CREDIT SUISSE AG eine steuerliche Beratung angeboten und wurde diese ggf. durchgeführt?
11.
Gab es Absprachen darüber, wie die zukünftige Kontaktaufnahme durch den Anlageberater erfolgen sollte (z.B. bei Fälligkeit von Anlagen)?
a)
Über welche Telefonnummer/Adresse sollte ggf. ein Kontakt erfolgen? .
b)
War ggf. vereinbart, dass eine Kontaktaufnahme ausschließlich über Sie selbst erfolgen
sollte?
12.
Wie erfolgte der Transfer des Kapitals auf das/die neu eröffnete/n Konto/en bei der
CREDIT SUISSE AG (bar, Scheck, Tafelpapiere, Überweisung?)

Fragen zur laufenden Geschäftsbeziehung/Kundenbetreuung:
13.
Bei welcher Filiale der CREDIT SUISSE AG bzw. der CREDIT SUISSE
(DEUTSCHLAND) AG wurde die Geschäftsbeziehung geführt bzw. über welche Filiale
erfolgte die Betreuung?
14.
Woraus ergab sich die Zuständigkeit dieser Filiale?
15.
Wurden Erträgnisaufstellungen erteilt? Wie wurden diese ggf. übermittelt?
Sofern mehr als ein Konto geführt wurde: war die Handhabung unterschiedlich?
16.
Durch wen, wo und wie erfolgte die weitergehende Beratung durch die CREDIT SUISSE
AG?
17.
Ist es jemals zu Kontakten mit Mitarbeitern der CREDIT SUISSE AG in der Bundesrepublik gekommen?
18.
a)
Wie erfolgen Ein- und Auszahlungen von dem/den Konto/en?
b)
Wurde Ihnen ein Kurierdienst zum Transport von Vermögenswerten angeboten bzw. ein
solcher durchgeführt? Durch wen erfolgte ggf. die Durchführung?
19.
Bitte benennen Sie alle Mitarbeiter der CREDIT SUISSE AG bzw. der CREDIT SUISSE
(DEUTSCHLAND) AG, mit denen Sie Kontakt hatten und deren Funktion.
20.
a)
Hat eine Vermögensumschichtung stattgefunden (z.B. Lebensversicherung bei der Credit Suisse Life & Pensions AG / Vaduz oder Credit Suisse Life (Bermuda) Ud., Trust, Stiftung, Fond)?
b)
Zu welchem Produkt erfolgte ggf. die Umschichtung?
Bitte Vertragsunterlagen in Kopie beifügen.
c)
Welche Vorteile wurden ggf. hierfür genannt bzw. was war die Motivation für diese
Umschichtung?
d)
Wer war Ansprechpartner für dieses neue Produkt? (Bitte Namen benennen.)
21.
Besitzen Sie Unterlagen der CREDIT SUISSE AG wie z.B. Anfahrtsplan zu den Filialen,
Visitenkarten, Weihnachtsgrüße ete.? (bitte beifügen)
22.
Hat man Sie seitens der CREDIT SUISSE AG darauf hinwiesen, dass Kontodaten von
Kunden abhandengekommen sind?
23.
Hat man Ihnen eine mögliche Kompensation von "Schäden" durch diesen Datenverlust
angeboten oder dieses thematisiert?
24.
Hat man Ihnen zu einer Selbstanzeige geraten?

Dieses Schreiben richtet sich in meinen Fällen an Selbstanzigenerstatter. Ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung ist in diesen Fällen gemäß den AStBV eröffnet worden. ich werde nun für meine Mandanten antworten und unter Hinweis auf den den nemo - tenetur - Grundsatz im Allgemeinen und auf § 55 StPO im Besonderen eine Beantwortung verweigern.

Montag, 9. August 2010

Wann werden die Verschwender bestraft?

Mein Mandant, ein an sich braver Bürger, hat Steuern hinterzogen. Das gibt er zu und stellt auch die Strafwürdigkeit seines Verhaltens nicht in Frage.

Eine Frage aber beschäftigt ihn: Warum werden die, die Steuergelder verschwenden nicht nur nicht bestraft, sondern vielfach trotz der von ihnen verursachten Schädigung der Staatsfinanzen oftmals auch noch befördert?

Bedenkt man, dass der Bundesrechnungshof vor einigen Monaten höflich von Einsparpotential von 21 Milliarden Euro gesprochen hat, ist das eine Frage, die sich aufdrängt. Sie wird aber seit vielen Jahren von der Politik ignoriert! Wer schafft aber auch Straftatbestände, die am Ende die eigene strafrechtliche Verfolgung ermöglichen?

Samstag, 7. August 2010

Stern-Interview mit Heinrich Kieber

In der Ausgabe vom 5.8.2010 veröffentlicht der "stern" ein Interview mit Heinrich Kieber. Den Namen kennen Sie nicht? Mag sein. Aber der Name Klaus Zumwinkel sagt Ihnen mit Sicherheit etwas.

Herrn Zumwinkels Geschäftsbeziehungen nach Liechtenstein wurden von Heinrich Kieber zusammen mit denjenigen hunderter anderer Kunden der LGT Treuhand an deutsche Behörden verraten.

Wer es bislang nicht wusste: Herr Kieber, der heute den Altruisten gibt, hat die fraglichen Kundendaten im Rahmen seiner Privatfehde mit dem liechtensteinischen Fürstenhaus verraten. Und die Bundesrepublik Deutschland, vertreten u.a. durch den Bundesnachrichtendienst, hat ihn dabei nicht nur unterstützt, sondern auch dafür gesorgt, dass sein Verrat auch fürstlich entlohnt wird.

Samstag, 24. Juli 2010

Liechtensteinische Landesbank (LLB), Schleswig-Holstein, geklaute Daten und das Steueraufkommen in Deutschland

Es hat zwar rund zwei Jahre gedauert bis der causa Zumwinkel der Kauf einer CD mit gestohlenen Daten folgte. Nun geht es aber Schlag auf Schlag: Der Datenklau ist zu einem eigenständigen Geschäftsfeld geworden und deutsche Politiker greifen gerne zu.

Auch in den Medien wird dann gerne vorgerechnet, dass sich der Kauf eines Datenträgers immer rechne, ja schon die vorab erhaltenen Stichproben zu einer erheblichen Mehrung des Steueraufkommens beitragen.

Reicht das als Begründung für den Kauf? Ich meine: Auf keinen Fall. Nicht alles, was dem Staat nützt, darf vom Staat getan werden. Wir leben in einem Rechtsstaat. Also hat das staatliche Handeln verfassungsrechtlichen Vorgaben unbedingt zu folgen. Verfassungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Ankauf gestohlener Daten sind bislang nicht höchstrichterlich geklärt. Betroffene haben nämlich bisher für ein schnelles Ende ihres Verfahrens gesorgt und sind den Gang nach Karlsruhe und Leipzig nicht gegangen.

Und trotzdem: Die Selbstanzeige ist trotz aller Einschränkungen, die der BGH mit seinem Beschluss vom 20.5.2010 postuliert hat, immer noch das effektive Mittel eine Bestrafung wegen Steuerhinterziehung zu verhindern.

In diesem Zusammenhang muss dann auch bedacht werden, dass ein strafrechtliches Verwertungsverbot nicht auch gleich ein steuerliches Verwertungsverbot mit sich bringt. Und abschließend entschieden ist - wie gesagt - die Frage, ob die im Wege der Datenhehlerei erworbenen Daten nicht doch verwertet können, nicht.

Freitag, 23. Juli 2010

Update: CD-Kauf durch das Land Schleswig-Holstein

Der niedersächsische Finanzminister Hartmut Möllring hat dem Land Schleswig - Holstein in einem Radiointerview am heutigen Tage geraten, die angebotene CD, die Daten von Kunden der Liechtensteinischen Landesbank enthalten soll, zu kaufen.

Die Daten seien verwertbar. Das hätten Gerichte entschieden.

Das ist aber nur ein Teil der Wahrheit. Bislang hat nämlich noch niemand den Weg zum BGH oder gar zum Bundesverfassungsgericht beschritten.

Also, lieber Herr Möllring: Auch Richter können - anders als Politiker - irren. Sonst könnten wir Berufungs- und Revisionsgerichte abschaffen. So richtig entschieden ist die Frage nach der Verwertbarkeit der gestohlenen Daten also erst, wenn sich BGH oder das Bundesverfassungsgericht mit der Frage beschäftigt haben.

Und noch was Herr Möllring: Auch Frau Harms, die Generalbundesanwältin, hat an der Verwertbarkeit der gestohlenen Daten so ihre Zweifel. Das sagt sie auch auf Veranstaltungen zum Thema.


Donnerstag, 22. Juli 2010

Und noch eine CD

Diesmal soll eine CD mit Kundendaten der Liechtensteinischen Landesbank (LLB) "im Angebot" sein und das schon seit Monaten. Die Behörden halten sich bedeckt - noch.

Vielleicht lässt die Zahl der Selbstanzeigen nach. Das würden den Hinweis auf das Angebot zum jetzigen Zeitpunkt erklären.

Sonntag, 27. Juni 2010

BFH: Erste Teilerklärung einer gestuften Selbstanzeige löst bereits Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 9 AO aus

Mit Urteil vom 21.4.2010, welches am 23.6.2010 veröffentlicht worden ist, hat der BFH nun entschieden, dass auch die erste Teilerklärung einer gestuften Selbstanzeige die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 9 AO auslöst und zwar auch dann, wenn der Betroffene durch diese erste Teilerklärung noch keine Strafbefreiung erlangen kann.

Es reiche, wenn aufgrund der ersten Teilerklärung die angezeigte Steuerverkürzung dem Grunde nach individualisiert werden könne, der Steuerpflichtige also Steuerart und Veranlagungszeitraum so schildere, dass der Gegenstand der Selbstanzeige erkennbar werde.

Der BFH schließt damit einer Besserstellung des Steuerpflichtigen, der eine Selbstanzeige in Stufen abgibt, gegenüber anderen Nacherklärenden - auch solchen, die nach § 153 AO nacherklären - aus.

Montag, 21. Juni 2010

Mittwoch, 9. Juni 2010

CD-Kauf durch das Land Niedersachsen - Kann Selbstanzeige noch erstattet werden?

Der heutigen Berichterstattung ist zu entnehmen, dass es nach Ansicht des niedersächsischen Finanzministers Hartmut Möllring (CDU) für diejenigen, deren Daten sich auf der von Niedersachsen angekauften CD befinden, für eine Selbstanzeige zu spät sei.

Das dürfte auch unter Zugrundelegung des Beschlusses des 1. Senats des BGH vom 20.5.2010, in dem dieser sich mit dem Begriff der Tatentdeckung auseinandersetzt, nicht richtig sein. Eine Tatentdeckung ist zwar in der Regel bereits dann anzunehmen, wenn nach Aufdeckung einer Steuerquelle unter Berücksichtigung vorhandener weiterer Umstände nach allgemeiner kriminalistischer Erfahrung eine Steuerstraftat oder –ordnungswidrigkeit nahe liegt. Meines Erachtens darf man aber nicht jedem, der ein Konto in der Schweiz unterhält auch gleich im Sinne eines Generalverdachts unterstellen, dass er Steuern hinterzieht. Von einer Tatentdeckung kann daher in den Datenklaufällen erst dann gesprochen werden, wenn ein Abgleich der Daten mit den Steuererklärungen des Betroffenen stattgefunden hat.

Übrigens: Niemand, der nicht in Niedersachsen wohnt, sollte sich nur deshalb in Sicherheit wiegen. Daten von angeblichen Steuersündern in anderen Bundesländern werden an diese Bundesländer weitergereicht.

Niedersachsen kauft Daten von Steuersündern

Mit Hilfe des Bundes hat das Land Niedersachen nun eine CD mit Daten von 20.000 deutschen Steuersündern aus der Schweiz erworben. Wer ein Konto in der Schweiz hat, muss sich jetzt auf unangenehme Post von seinem Finanzamt einstellen - oder Selbstanzeige erstatten.

Der Bund hat gemeinsam mit Niedersachsen die gestohlenen Daten deutscher Steuerbürger in der Schweiz gekauft. Die Datensammlung wurde zunächst Baden-Württemberg angeboten. Dieses Bundesland hatte jedoch auf Druck der FDP den Kauf abgelehnt.

Auf der CD sollen sich mehr als 20.000 Datensätze befinden. Welche Bank(en) betroffen ist/sind, ist bislang nicht bekannt. Die Datensätze sollen neben Namen und Anschriften auch Kontostände und bankinterne Angaben enthalten. Die Finanzbehörden rechnen jetzt mit zusätzlichen Einnahmen in Millionenhöhe.

Mit Blick auf den ganz aktuellen Beschluss des BGH vom 20.5.2010, mit dem der 1. Senat des BGH den Begriff der Tatentdeckung neu definiert, muss schnell handeln, wer eine Selbstanzeige mit dem Ziel der Strafbefreiung abgeben will, zumal die gestohlenen Daten recht vollständig sein sollen.

Sie erreichen mich im Not- oder Eilfall unter 00 49 (0)160 968 60 848.


Freitag, 28. Mai 2010

Selbstanzeige - BGH weist den Weg

Mit seiner Entscheidung vom 20.5.2010 zu 1 StR 577/09 hat der 1. Strafsenat des BGH die strafbefreiende Selbstanzeige deutlich eingeschränkt. Ausweislich der Presseerklärung Nr. 111/2010 vom 28.5.2010 gilt folgendes:

"Mit der strafbefreienden Selbstanzeige besteht für einen Steuerhinterzieher aus fiskalischen Gründen die Möglichkeit nachträglich Straffreiheit zu erlangen, wenn er durch Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung von Angaben gegenüber dem Finanzamt dem Fiskus bislang verborgene Steuerquellen erschließt. Hinzukommen muss aber die Rückkehr zur Steuerehrlichkeit.

Aus diesem Grund kann z.B. ein Steuerhinterzieher keine Straffreiheit erlangen, wenn er von mehreren bisher den Finanzbehörden verheimlichten Auslandskonten nur diejenigen offenbart, deren Aufdeckung er fürchtet; er muss hinsichtlich aller Konten "reinen Tisch" machen.

Eine Strafbefreiung scheidet auch dann aus, wenn die Steuerhinterziehung bereits entdeckt ist. Eine Tatentdeckung ist in der Regel bereits dann anzunehmen, wenn nach Aufdeckung einer Steuerquelle unter Berücksichtigung vorhandener weiterer Umstände nach allgemeiner kriminalistischer Erfahrung eine Steuerstraftat oder –ordnungswidrigkeit nahe liegt. Stets ist die Tat entdeckt, wenn der Abgleich mit den Steuererklärungen des Steuerpflichtigen ergibt, dass die Steuerquelle nicht oder unvollständig angegeben wurde.

Im Falle einer Durchsuchung wegen des Verdachts einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit kommt eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr in Betracht (§ 371 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a Abgabenordnung). Dies gilt auch für solche Taten, die mit dem bisherigen Ermittlungsgegenstand in sachlichem Zusammenhang stehen.

Führen die Finanzbehörden ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren selbständig, müssen sie in gewichtigen Fällen die Staatsanwaltschaft auch bei der Prüfung der Frage einschalten, ob eine Selbstanzeige strafbefreiende Wirkung hat. Hierdurch wird gewährleistet, dass die Staatsanwaltschaft die Wirksamkeit der Selbstanzeige selbst prüfen und das Verfahren erforderlichenfalls an sich ziehen kann."

In mancher Hinsicht nimmt der 1. Strafsenat BGH mit seiner Entscheidung die Pläne der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP, die ich an anderer Stelle bereits kommentiert habe, vorweg. Auch verfolgt er mit dieser Entscheidung sein Ziel, Steuerhinterziehung konsequent zu verfolgen und zu bestrafen, nachhaltig. Mit weiteren Entscheidungen in dieser Richtung ist zu rechnen.

Sonntag, 23. Mai 2010

Reform der Selbstanzeige wird zunehmend wahrscheinlicher!

Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP haben unter dem 19.5.2010 einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht (BT-Drucksache 17/1755). Danach soll folgendes bei der Reform berücksichtigt werden:

"- „Reue“ nach Stand der Ermittlungen darf nicht belohnt werden.
Die Selbstanzeige muss allumfassend sein und darf sich
nicht nur als sog. Teilselbstanzeige auf bestimmte Länder
oder bestimmte Steuergestaltungen beziehen. Strafbefreiung
soll nur noch derjenige erwarten dürfen, der alle noch verfolgbaren
Steuerhinterziehungen der Vergangenheit vollständig
offenbart;
- Taktieren darf nicht belohnt werden. Der Zeitpunkt, wann eine
strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich ist, muss
überprüft werden. Künftig könnte schon zeitlich früher von
einer „Entdeckung“ immer auch schon dann ausgegangen
werden, wenn dem Steuerpflichtigen eine Prüfungsanordnung
zugestellt worden ist;
- dem Steuerhinterzieher darf durch seine Hinterziehungsstrategie
gegenüber einem bloß säumigen Steuerpflichtigen, der
eine ordnungsgemäße Erklärung abgegeben hat, kein wirtschaftlicher
Vorteil entstehen;"

Wer Selbstanzeige erstatten will, sollte das also bald tun, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass seine Selbstanzeige nicht mehr strafbefreiend wirkt. Außerdem wird eine Selbstanzeige nach Erhöhung der Nachzahlungszinsen teurer, als zur Zeit.

Samstag, 24. April 2010

Update: SPD will Selbstanzeige abschaffen!

Aus der Opposition heraus kann man so manchen schlechten Vorschlag unterbreiten. Daher hat die SPD-Bundestagsfraktion nun den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung eingebracht, dessen einziges Anliegen die völlig Abschaffung der Selbstanzeige zum 1.1.2011 ist.

Das kann man hier nachlesen:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/014/1701411.pdf

Mit Sicherheit haben die Damen und Herren Abgeordneten dieses Thema nicht mit Mitarbeitern der Finanzverwaltung besprochen. Die sind von dem Vorschlag nämlich gar nicht begeistert und wissen aufgrund ihrer praktischen Erfahrung, dass die Selbstanzeige so manche langwierigen Ermittlungen überflüssig macht.

Update: CDU/CSU-Bundestagsfraktion tritt für Änderungen bei Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Selbstanzeige ein

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich hierzu bereits am 30.3.2010 geäußert:

http://www.cducsu.de/Titel__pressemitteilung_anforderungen_an_strafbefreiende_selbstanzeige_verschaerfen/TabID__6/SubTabID__7/InhaltTypID__1/InhaltID__15336/Inhalte.aspx

Ich glaube, dass ein höherer Zinssatz von einer Selbstanzeige abhalten wird. Das Ziel, über die Selbstanzeige die Staatseinnahmen zu erhöhen und sichern, wird mit dem Reformvorschlag also nicht erreicht.

Des weiteren sehe ich den Vorschlag, Tatentdeckung mit Anfangsverdacht gleichzusetzen, als sehr problematisch an. Den Ermittlungsbehörden ist bei der Entscheidung, ob ein Anfangsverdacht vorliegt oder nicht, ein Beurteilungsspielraum eingeräumt, der nicht, jedenfalls aber kaum justiziabel ist.

Bleibt zu hoffen, dass der Populismus keinen weiteren Sieg davonträgt.

Samstag, 10. April 2010

Gestufte Selbstanzeige: Finanzämter veranlagen auf der Grundlage der ersten Teilerklärung

Was bis dato nur von den Finanzämtern im Bezirk der OFD Frankfurt/Main berichtet wurde, ist nun auch Praxis im Bezirk der OFD Münster:

Auf der Grundlage der ersten Teilerklärung einer gestuften Selbstanzeige wird veranlagt. das führt zu unnötigem Aufwand auf Berater- und Behördenseite. Die erste Teilerklärung basiert auf Schätzungen zu Lasten des Steuerpflichtigen, damit das Ziel der Straffreiheit gesichert ist. Also liegen die Schätzungen (oftmals weit über) den tatsächlich nachzuerklärenden Einkünften.

Es wird also erforderlich, gegen die voreilig erlassenen Steuerbescheide Einspruch einzulegen und jedenfalls für Teile der Steuerschuld Aussetzung der Vollziehung zu beantragen.

Wenn es denn sein muss....

Donnerstag, 1. April 2010

Kein Reisepass bei Steuerflucht

Nach einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 23.03.2010 muss, derjenige. der erhebliche Steuerschulden hat, damit rechnen, dass ihm kein Reisepass erteilt bzw. ein vorhandener Pass entzogen wird.

Das hat die 23. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin mit Beschlüssen vom 9. und 11. März 2010 - VG 23 L 328.09 und VG 23 L 332.09 – entschieden.

Im ersten Fall hatte die deutsche Botschaft in Costa Rica die Ausstellung eines neuen Reisepasses für einen dort seit 1994 lebenden deutschen Staatsbürger unter Berufung auf eine unstreitige Steuerschuld in Höhe von 1,6 Millionen € abgelehnt.

Der zweite Fall betraf einen in Namibia lebenden deutschen Staatsbürger mit Steuerschulden in Höhe von etwas mehr als 100.000 € hat.

Die 23. Kammer des Verwaltungsgerichts hat beide Eilanträge zurückgewiesen und zwar mit der Begründung, dass nach dem Passgesetz ein Pass zu versagen sei bzw. entzogen werden könne, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründeten, dass der Passbewerber sich seinen steuerlichen Verpflichtungen entziehen wolle. Ein Steuerfluchtwille des Steuerschuldners liege bereits dann vor, wenn er es an ernsthaften Bemühungen fehlen lasse, seine Steuerschulden zu begleichen, gleichzeitig aber im Ausland verbleiben wolle. Andere gleich geeignete Mittel zur Durchsetzung des staatlichen Steueranspruchs stünden nicht zur Verfügung. Die Vorschrift diene gerade dazu, den deutschen Steuerbehörden im Ausland lebende Steuerflüchtlinge zuzuführen. Es sei schließlich nicht Aufgabe der deutschen Auslandsvertretung zu prüfen, ob die Steuerschuld verjährt sei.

Es bleibt abzuwarten, ob von den Betroffenen Rechtsmittel eingelegt werden.


Rheinland-Pfalz wertet Daten-CD aus und hat Ermittlungsverfahren eingeleitet

Die von NRW nach Rheinland-Pfalz weitergegebenen Daten von Steuersündern mit Anlagen in der Schweiz haben in Rheinland-Pfalz zu ersten Durchsuchungen geführt. Schwerpunkt soll bisher der Raum Pirmasens sein. Das teilten die Oberfinanzdirektion Koblenz und das Finanzamt Kaiserslautern vor einigen Tagen mit.

Den Beschuldigten ist eine strafbefreiende Selbstanzeige leider nicht mehr möglich.

Mittwoch, 24. März 2010

Das neue Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland/Schweiz kommt!

Das Handelsblatt berichtet heute, dass eine Einigung der Schweiz mit Deutschland über ein neues Doppelbesteuerungsabkommen unmittelbar bevor steht. Das neue Abkommen soll schon am Freitag vorgestellt werden.

Von zentraler Bedeutung wird die Regelung des Auskunftsverkehrs zwischen den beiden Staaten sein, mit dem die Steuerhinterziehung eingedämmt werden soll.

Den Artikel finden Sie hier:

http://www.handelsblatt.com/politik/international/abkommen-wende-im-steuerstreit-mit-der-schweiz;2550776

Dienstag, 23. März 2010

Datenklau und kein Ende

Nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau ermittelt die Staatsanwaltschaft Düsseldorf nun gegen 1.1oo Kunden der Credit Suisse bzw. hat entsprechende Ermittlungsverfahren an Ermittlungsbehörden im ganzen Bundesgebiet abgegeben. Die Steuerdaten - CD war also kein "Fake".

Kunden der Credit Suisse müssen jetzt sofort handeln, wenn sie noch eine strafbefreiende Selbstanzeige auf den Weg bringen wollen.

Aber auch Kunden anderer Banken können nicht aufatmen. Weitere Datenträger werden schon oder immer noch angeboten. Der Ankauf dürfte eine Frage der Zeit sein.

Freitag, 26. Februar 2010

NRW hat Daten von Steuersündern gekauft

Heute, den 26.2.2010, wird in den Medien berichtet, dass die Behörden in NRW die ihnen angebotene Daten-CD nun in den Händen hätten. Gleichzeitig wird in einzelnen Berichten ausgeführt, damit sei es für eine strafbefreiende Selbstanzeige derjenigen, deren Namen sich auf der CD befände, zu spät. Das ist unzutreffend. Damit allein ist nämlich noch keine Tatentdeckung eingetreten.

Allerdings drängt jetzt die Zeit.

Strafsachenfinanzämter sprechen Inhalt einer Selbstanzeige mit Beratern ab

In Zusammenarbeit mit einigen Kollegen habe ich bundesweit zu Strafsachenfinanzämtern Kontakt aufgenommen. Auf diesem Wege konnten wir in Erfahrung bringen, welche Angaben von diesen im Rahmen der ersten Teilerklärung einer sog. gestuften Selbstanzeige erwarten.

Auf der Grundlage der so gewonnenen Informationen ist sichergestellt, dass stets die Angaben gemacht werden, die die mit einer Selbstanzeige verfolgte Straffreiheit sicherstellen.

Credit Suisse verweigert Erträgnisaufstellungen

In einem aktuellen Selbstanzeigefall erhalte ich von der Credit Suisse die Mitteilung, dass die Geschäftsleitung der Bank entschieden habe, dass deutsche Kunden, die für (Nach-) Deklarationszwecke Erträgnisaufstellungen anforderten, nicht bekämen. Die Nachfrage sei zu groß! Die Kunden könnten anhand von Transaktionslisten die relevanten Fakten und Zahlen selbst zusammenstellen oder aber einen Steuerberater damit beauftragen.

Man gibt diese Kunden also verloren und lässt sie jetzt im Regen stehen.

Die UBS macht es - bisher - anders. Die LGT auch!

Dienstag, 23. Februar 2010

Update zur Diskussion über die Selbstanzeige

Auch Behördenmitarbeiter begegnen der gegenwärtigen Debatte mit Argwohn und gehen nicht davon aus, dass es zu einer Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige kommt.

In einem Kommentar auf WDR 5 am 22.2.2010 wurde die gegenwärtige Kampagne gegen die Selbstanzeige als populistisch bezeichnet, die am Tage der Landtagswahl in NRW enden wird.

Samstag, 20. Februar 2010

Politik diskutiert Abschaffung der Selbstanzeige

Einzelne Politiker - auch aus den Reihen der Regierungskoalition - stellen die Möglichkeit der Selbstanzeige infrage. Besonders stört sie, dass aktuell diejenigen, die eine Selbstanzeige erstatten, dies vor dem Hintergrund des möglichen Ankaufs gestohlener Daten tun, aber nicht aus Reue.

Sie übersehen dabei, dass § 371 AO auch den Hintergrund hat, dass man mit ihr bis dahin nicht entdeckte Steuerquellen aufdecken kann ohne hierfür langwierige Ermittlungen anstellen zu müssen. Vor diesem Hintergrund verstehen sich dann auch Anregungen an den einen oder anderen Steuerpflichtigen aus den Reihen der Finanzverwaltung.

Wird also die Möglichkeit der Selbstanzeige abgeschafft oder eingeschränkt, wird man vielleicht eine Weile Beifall aus den Reihen der in diesen Dingen nicht unbedingt vollständig informierten Wähler erhalten, indes der Finanzverwaltung Steine statt Brot geben.

Samstag, 13. Februar 2010

Der Kölner Express berichtet

Es ist zwar nicht ganz das, was ich gesagt habe....

http://www.express.de/regional/koeln/koelner-rennen-zum-anwalt/-/2856/1182476/-/index.html

Mittwoch, 3. Februar 2010

Ein paar Hinweise zur Selbstanzeige

Die Selbstanzeige beschäftigt mich nicht nur in der Praxis, sondern ist auch - immer wieder - Gegenstand meiner Fachaufsätze und meiner Vorträge.

Mein Beitrag im steueranwaltsmagazin ist aktueller den je. Sie finden ihn hier:

http://www.steuerrecht.org/index.php?option=com_joomdoc&task=doc_download&gid=16&Itemid=31

Dienstag, 2. Februar 2010

Die Diskussion über den Datenklau in der Schweiz

Ein bisschen hin, ein bisschen her, ein paar rechtsstaatliche Bedenken und dann geschieht es doch. Die Daten werden gekauft, um Steuerhinterziehern auf die Schliche zu kommen. Wäre es da nicht besser, für ein Steuersystem zu sorgen, dass in sich schlüssig, verständlich und hinsichtlich der Höhe der Steuern nachvollziehbar ist? Das wäre die beste Therapie gegen Steuerhinterziehung überhaupt.

Möglicherweise aber will man die Steuerhinterziehung ja gar nicht für immer in die ewigen Jagdgründe schicken. Ein Wahlkampfthema, bei dem sich Politiker von links bis rechts profilieren könnten und dem Volk (?) aus dem Herzen sprechen, fiele weg. Eine Lücke entstünde. Am Ende müsste man dann doch über das Steuersystem nachdenken.

Sonntag, 31. Januar 2010

Eilnachricht!

Ein Informant soll dem Bundesfinanzministerium Daten von 1.500 deutschen Steuersündern angeboten haben.

Das überlassene Testmaterial hat nach Medienberichten ergeben, dass in den fünf geprüften Fällen Steuernachforderungen in Höhe von jeweils 500.000,00 € gerechtfertigt sind. Gegenwärtig streiten Politiker über das Für und Wider des Ankaufs der gestohlenen Daten. Ob sich die Ablehnungsfront halten wird, bleibt abzuwarten.

Mit der auf die "Steuersünder" zukommenden Steuernachforderung ist es für diese aber nicht getan. Ein Steuerstrafverfahren wird sich anschließen. Wer das vermeiden will, muss über eine Selbstanzeige nachdenken.