Donnerstag, 12. August 2010

StA Düsseldorf, 131 Js 1/10: Verfahren gegen Verantwortliche und Mitarbeiter der Credit Suisse

Diesen netten "kleinen" Fragenkatalog haben gestern gleich drei meiner Mandanten von der StA Düsseldorf mit der Bitte um Beantwortung unter Beifügung eines frankierten Rückumschlages erhalten, wobei eine Belehrung über die Rechte gemäß §§ 52, 55 StPO begefügt ist:

1.
Welche Konten wurden bei CREDIT SUISSE AG geführt, wann wurden diese eröffnet?
(Bitte Kontonummer, Kontoart und Eröffnungsdatum jeweils einzeln aufführen)
2.
Was war Ihre Motivation dafür, Vermögen bei einer schweizerischen Bank (anstelle einer
inländischen Bank) anzulegen?
3.
Warum wurde die CREDIT SUISSE AG ausgewählt? Versprach dieCREDIT SUISSE AG
ggf. eine gegenüber anderen schweizerischen oder anderen ausländischen Banken
besondere Betreuung bei der Verwaltung nichtversteuerter Vermögenswerte?
4.
Wie, wo und ggf. durch wen erfolgte die Kontaktaufnahme zur CREDIT SUISSE AG bzw.
zur CREDITSUISSE (DEUTSCHLAND) AG (Eigeninitiative, Vermittlung o.a.)?
5.
Wie, wo und mit wem wurden die Einzelheiten in Bezug auf Kontoeröffnung,
Anlagestrategie, Vermögenstransfer etc. abgesprochen? (Verlauf des ersten
Beratungsgespräches und ggf. erforderlicher Folgegespräche schildern).
6.
Wurde bei dem/den ersten Gespräch/en direkt oder ggf. "zwischen den Zeilen"
angesprochen, dass die anzulegenden Vermögenswerte nicht versteuert werden sollten?
Falls dies nicht unmittelbar angesprochen wurde: Hatten Sie ggf. den Eindruck, dass der
Mitarbeiter der CREDIT SUISSE AG davon ausging, dass dies der Fall sei? (Ggf bitte
ausführen, aufgrund welcher Umstände Sie diesen Eindruck hatten.)
7.
Wurde die Möglichkeit angesprochen, zur besseren Tarnung ein offizielles Konto für die
Steuererklärung und ein zweites, parallel geführtes Konto für nicht versteuerte Erträge zu
führen?
8.
Welche Modalitäten wurden hinsichtlich der Korrespondenz mit der CREDIT SUISSE AG
vereinbart (Versand von Kontounterlagen etc.).

Sofern mehr als ein Konto geführt wurde: gab es diesbezüglich unterschiedliche
Vereinbarungen?
9.
Was. wurde hinsichtlich der Anlagestrategie besprochen?

Wurde ggf. thematisiert, dass bei der Anlagestrategie steuerliche Aspekte unberücksichtigt bleiben konnten?

Sofern mehr als ein Konto geführt wurde: gab es diesbezüglich unterschiedliche Vereinbarungen?
10.
Hat die CREDIT SUISSE AG eine steuerliche Beratung angeboten und wurde diese ggf. durchgeführt?
11.
Gab es Absprachen darüber, wie die zukünftige Kontaktaufnahme durch den Anlageberater erfolgen sollte (z.B. bei Fälligkeit von Anlagen)?
a)
Über welche Telefonnummer/Adresse sollte ggf. ein Kontakt erfolgen? .
b)
War ggf. vereinbart, dass eine Kontaktaufnahme ausschließlich über Sie selbst erfolgen
sollte?
12.
Wie erfolgte der Transfer des Kapitals auf das/die neu eröffnete/n Konto/en bei der
CREDIT SUISSE AG (bar, Scheck, Tafelpapiere, Überweisung?)

Fragen zur laufenden Geschäftsbeziehung/Kundenbetreuung:
13.
Bei welcher Filiale der CREDIT SUISSE AG bzw. der CREDIT SUISSE
(DEUTSCHLAND) AG wurde die Geschäftsbeziehung geführt bzw. über welche Filiale
erfolgte die Betreuung?
14.
Woraus ergab sich die Zuständigkeit dieser Filiale?
15.
Wurden Erträgnisaufstellungen erteilt? Wie wurden diese ggf. übermittelt?
Sofern mehr als ein Konto geführt wurde: war die Handhabung unterschiedlich?
16.
Durch wen, wo und wie erfolgte die weitergehende Beratung durch die CREDIT SUISSE
AG?
17.
Ist es jemals zu Kontakten mit Mitarbeitern der CREDIT SUISSE AG in der Bundesrepublik gekommen?
18.
a)
Wie erfolgen Ein- und Auszahlungen von dem/den Konto/en?
b)
Wurde Ihnen ein Kurierdienst zum Transport von Vermögenswerten angeboten bzw. ein
solcher durchgeführt? Durch wen erfolgte ggf. die Durchführung?
19.
Bitte benennen Sie alle Mitarbeiter der CREDIT SUISSE AG bzw. der CREDIT SUISSE
(DEUTSCHLAND) AG, mit denen Sie Kontakt hatten und deren Funktion.
20.
a)
Hat eine Vermögensumschichtung stattgefunden (z.B. Lebensversicherung bei der Credit Suisse Life & Pensions AG / Vaduz oder Credit Suisse Life (Bermuda) Ud., Trust, Stiftung, Fond)?
b)
Zu welchem Produkt erfolgte ggf. die Umschichtung?
Bitte Vertragsunterlagen in Kopie beifügen.
c)
Welche Vorteile wurden ggf. hierfür genannt bzw. was war die Motivation für diese
Umschichtung?
d)
Wer war Ansprechpartner für dieses neue Produkt? (Bitte Namen benennen.)
21.
Besitzen Sie Unterlagen der CREDIT SUISSE AG wie z.B. Anfahrtsplan zu den Filialen,
Visitenkarten, Weihnachtsgrüße ete.? (bitte beifügen)
22.
Hat man Sie seitens der CREDIT SUISSE AG darauf hinwiesen, dass Kontodaten von
Kunden abhandengekommen sind?
23.
Hat man Ihnen eine mögliche Kompensation von "Schäden" durch diesen Datenverlust
angeboten oder dieses thematisiert?
24.
Hat man Ihnen zu einer Selbstanzeige geraten?

Dieses Schreiben richtet sich in meinen Fällen an Selbstanzigenerstatter. Ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung ist in diesen Fällen gemäß den AStBV eröffnet worden. ich werde nun für meine Mandanten antworten und unter Hinweis auf den den nemo - tenetur - Grundsatz im Allgemeinen und auf § 55 StPO im Besonderen eine Beantwortung verweigern.

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