Samstag, 24. April 2010

Update: CDU/CSU-Bundestagsfraktion tritt für Änderungen bei Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Selbstanzeige ein

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich hierzu bereits am 30.3.2010 geäußert:

http://www.cducsu.de/Titel__pressemitteilung_anforderungen_an_strafbefreiende_selbstanzeige_verschaerfen/TabID__6/SubTabID__7/InhaltTypID__1/InhaltID__15336/Inhalte.aspx

Ich glaube, dass ein höherer Zinssatz von einer Selbstanzeige abhalten wird. Das Ziel, über die Selbstanzeige die Staatseinnahmen zu erhöhen und sichern, wird mit dem Reformvorschlag also nicht erreicht.

Des weiteren sehe ich den Vorschlag, Tatentdeckung mit Anfangsverdacht gleichzusetzen, als sehr problematisch an. Den Ermittlungsbehörden ist bei der Entscheidung, ob ein Anfangsverdacht vorliegt oder nicht, ein Beurteilungsspielraum eingeräumt, der nicht, jedenfalls aber kaum justiziabel ist.

Bleibt zu hoffen, dass der Populismus keinen weiteren Sieg davonträgt.

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