Samstag, 10. April 2010

Gestufte Selbstanzeige: Finanzämter veranlagen auf der Grundlage der ersten Teilerklärung

Was bis dato nur von den Finanzämtern im Bezirk der OFD Frankfurt/Main berichtet wurde, ist nun auch Praxis im Bezirk der OFD Münster:

Auf der Grundlage der ersten Teilerklärung einer gestuften Selbstanzeige wird veranlagt. das führt zu unnötigem Aufwand auf Berater- und Behördenseite. Die erste Teilerklärung basiert auf Schätzungen zu Lasten des Steuerpflichtigen, damit das Ziel der Straffreiheit gesichert ist. Also liegen die Schätzungen (oftmals weit über) den tatsächlich nachzuerklärenden Einkünften.

Es wird also erforderlich, gegen die voreilig erlassenen Steuerbescheide Einspruch einzulegen und jedenfalls für Teile der Steuerschuld Aussetzung der Vollziehung zu beantragen.

Wenn es denn sein muss....

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