Mittwoch, 9. Juni 2010

CD-Kauf durch das Land Niedersachsen - Kann Selbstanzeige noch erstattet werden?

Der heutigen Berichterstattung ist zu entnehmen, dass es nach Ansicht des niedersächsischen Finanzministers Hartmut Möllring (CDU) für diejenigen, deren Daten sich auf der von Niedersachsen angekauften CD befinden, für eine Selbstanzeige zu spät sei.

Das dürfte auch unter Zugrundelegung des Beschlusses des 1. Senats des BGH vom 20.5.2010, in dem dieser sich mit dem Begriff der Tatentdeckung auseinandersetzt, nicht richtig sein. Eine Tatentdeckung ist zwar in der Regel bereits dann anzunehmen, wenn nach Aufdeckung einer Steuerquelle unter Berücksichtigung vorhandener weiterer Umstände nach allgemeiner kriminalistischer Erfahrung eine Steuerstraftat oder –ordnungswidrigkeit nahe liegt. Meines Erachtens darf man aber nicht jedem, der ein Konto in der Schweiz unterhält auch gleich im Sinne eines Generalverdachts unterstellen, dass er Steuern hinterzieht. Von einer Tatentdeckung kann daher in den Datenklaufällen erst dann gesprochen werden, wenn ein Abgleich der Daten mit den Steuererklärungen des Betroffenen stattgefunden hat.

Übrigens: Niemand, der nicht in Niedersachsen wohnt, sollte sich nur deshalb in Sicherheit wiegen. Daten von angeblichen Steuersündern in anderen Bundesländern werden an diese Bundesländer weitergereicht.

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