Freitag, 26. Februar 2010

Strafsachenfinanzämter sprechen Inhalt einer Selbstanzeige mit Beratern ab

In Zusammenarbeit mit einigen Kollegen habe ich bundesweit zu Strafsachenfinanzämtern Kontakt aufgenommen. Auf diesem Wege konnten wir in Erfahrung bringen, welche Angaben von diesen im Rahmen der ersten Teilerklärung einer sog. gestuften Selbstanzeige erwarten.

Auf der Grundlage der so gewonnenen Informationen ist sichergestellt, dass stets die Angaben gemacht werden, die die mit einer Selbstanzeige verfolgte Straffreiheit sicherstellen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen