Sonntag, 14. August 2011

Abkommen mit der Schweiz steht Ermittlungen entgegen

Das Magazin "Der Spiegel" vermeldet auf seiner Internetseite, dass das aktuell viel diskutierte und demnächst zu unterzeichnende Steuerabkommen mit der Schweiz einen Passus enthält, wonach "Beteiligte an einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit, die vor Unterzeichnung dieses Abkommens (…) begangen wurde, nicht verfolgt werden".

Ausgenommen sollen nur Fälle sein, in denen bereits ein strafprozessualer Anfangsverdacht besteht, von denen denen die betroffenen Steuersünder Kenntnis haben oder haben können.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Schweiz das Abkommen noch unterschreibt, wenn nun die Steuerfahndung in Wuppertal (die soll die CDs haben) in Zusammenarbeit mit anderen Ermittlungsbehörden jetzt die gekauften (besser: geklauten) Daten auswertet und Ermittlungen einschließlich Durchsuchungen stattfinden. 

Aber es ist wie so oft im Leben: Was passiert ist, weiß man erst, wenn es passiert ist.


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