Ja, es ist möglich, einen Insolvenzantrag des Finanzamts abzuwehren. Nicht immer, aber immer öfter. Kann man Existenzvernichtung durch den Insolvenzantrag glaubhaft machen und Raten zahlen, bestehen durchaus Chancen das Finanzamt zur Rücknahme des Antrags zu bewegen. In begründeten Einzelfällen hilft hier das zuständige Finanzgericht im Rahmen eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
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