Samstag, 24. Juli 2010

Liechtensteinische Landesbank (LLB), Schleswig-Holstein, geklaute Daten und das Steueraufkommen in Deutschland

Es hat zwar rund zwei Jahre gedauert bis der causa Zumwinkel der Kauf einer CD mit gestohlenen Daten folgte. Nun geht es aber Schlag auf Schlag: Der Datenklau ist zu einem eigenständigen Geschäftsfeld geworden und deutsche Politiker greifen gerne zu.

Auch in den Medien wird dann gerne vorgerechnet, dass sich der Kauf eines Datenträgers immer rechne, ja schon die vorab erhaltenen Stichproben zu einer erheblichen Mehrung des Steueraufkommens beitragen.

Reicht das als Begründung für den Kauf? Ich meine: Auf keinen Fall. Nicht alles, was dem Staat nützt, darf vom Staat getan werden. Wir leben in einem Rechtsstaat. Also hat das staatliche Handeln verfassungsrechtlichen Vorgaben unbedingt zu folgen. Verfassungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Ankauf gestohlener Daten sind bislang nicht höchstrichterlich geklärt. Betroffene haben nämlich bisher für ein schnelles Ende ihres Verfahrens gesorgt und sind den Gang nach Karlsruhe und Leipzig nicht gegangen.

Und trotzdem: Die Selbstanzeige ist trotz aller Einschränkungen, die der BGH mit seinem Beschluss vom 20.5.2010 postuliert hat, immer noch das effektive Mittel eine Bestrafung wegen Steuerhinterziehung zu verhindern.

In diesem Zusammenhang muss dann auch bedacht werden, dass ein strafrechtliches Verwertungsverbot nicht auch gleich ein steuerliches Verwertungsverbot mit sich bringt. Und abschließend entschieden ist - wie gesagt - die Frage, ob die im Wege der Datenhehlerei erworbenen Daten nicht doch verwertet können, nicht.

Freitag, 23. Juli 2010

Update: CD-Kauf durch das Land Schleswig-Holstein

Der niedersächsische Finanzminister Hartmut Möllring hat dem Land Schleswig - Holstein in einem Radiointerview am heutigen Tage geraten, die angebotene CD, die Daten von Kunden der Liechtensteinischen Landesbank enthalten soll, zu kaufen.

Die Daten seien verwertbar. Das hätten Gerichte entschieden.

Das ist aber nur ein Teil der Wahrheit. Bislang hat nämlich noch niemand den Weg zum BGH oder gar zum Bundesverfassungsgericht beschritten.

Also, lieber Herr Möllring: Auch Richter können - anders als Politiker - irren. Sonst könnten wir Berufungs- und Revisionsgerichte abschaffen. So richtig entschieden ist die Frage nach der Verwertbarkeit der gestohlenen Daten also erst, wenn sich BGH oder das Bundesverfassungsgericht mit der Frage beschäftigt haben.

Und noch was Herr Möllring: Auch Frau Harms, die Generalbundesanwältin, hat an der Verwertbarkeit der gestohlenen Daten so ihre Zweifel. Das sagt sie auch auf Veranstaltungen zum Thema.


Donnerstag, 22. Juli 2010

Und noch eine CD

Diesmal soll eine CD mit Kundendaten der Liechtensteinischen Landesbank (LLB) "im Angebot" sein und das schon seit Monaten. Die Behörden halten sich bedeckt - noch.

Vielleicht lässt die Zahl der Selbstanzeigen nach. Das würden den Hinweis auf das Angebot zum jetzigen Zeitpunkt erklären.