Samstag, 24. April 2010

Update: SPD will Selbstanzeige abschaffen!

Aus der Opposition heraus kann man so manchen schlechten Vorschlag unterbreiten. Daher hat die SPD-Bundestagsfraktion nun den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung eingebracht, dessen einziges Anliegen die völlig Abschaffung der Selbstanzeige zum 1.1.2011 ist.

Das kann man hier nachlesen:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/014/1701411.pdf

Mit Sicherheit haben die Damen und Herren Abgeordneten dieses Thema nicht mit Mitarbeitern der Finanzverwaltung besprochen. Die sind von dem Vorschlag nämlich gar nicht begeistert und wissen aufgrund ihrer praktischen Erfahrung, dass die Selbstanzeige so manche langwierigen Ermittlungen überflüssig macht.

Update: CDU/CSU-Bundestagsfraktion tritt für Änderungen bei Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Selbstanzeige ein

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich hierzu bereits am 30.3.2010 geäußert:

http://www.cducsu.de/Titel__pressemitteilung_anforderungen_an_strafbefreiende_selbstanzeige_verschaerfen/TabID__6/SubTabID__7/InhaltTypID__1/InhaltID__15336/Inhalte.aspx

Ich glaube, dass ein höherer Zinssatz von einer Selbstanzeige abhalten wird. Das Ziel, über die Selbstanzeige die Staatseinnahmen zu erhöhen und sichern, wird mit dem Reformvorschlag also nicht erreicht.

Des weiteren sehe ich den Vorschlag, Tatentdeckung mit Anfangsverdacht gleichzusetzen, als sehr problematisch an. Den Ermittlungsbehörden ist bei der Entscheidung, ob ein Anfangsverdacht vorliegt oder nicht, ein Beurteilungsspielraum eingeräumt, der nicht, jedenfalls aber kaum justiziabel ist.

Bleibt zu hoffen, dass der Populismus keinen weiteren Sieg davonträgt.

Samstag, 10. April 2010

Gestufte Selbstanzeige: Finanzämter veranlagen auf der Grundlage der ersten Teilerklärung

Was bis dato nur von den Finanzämtern im Bezirk der OFD Frankfurt/Main berichtet wurde, ist nun auch Praxis im Bezirk der OFD Münster:

Auf der Grundlage der ersten Teilerklärung einer gestuften Selbstanzeige wird veranlagt. das führt zu unnötigem Aufwand auf Berater- und Behördenseite. Die erste Teilerklärung basiert auf Schätzungen zu Lasten des Steuerpflichtigen, damit das Ziel der Straffreiheit gesichert ist. Also liegen die Schätzungen (oftmals weit über) den tatsächlich nachzuerklärenden Einkünften.

Es wird also erforderlich, gegen die voreilig erlassenen Steuerbescheide Einspruch einzulegen und jedenfalls für Teile der Steuerschuld Aussetzung der Vollziehung zu beantragen.

Wenn es denn sein muss....

Donnerstag, 1. April 2010

Kein Reisepass bei Steuerflucht

Nach einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 23.03.2010 muss, derjenige. der erhebliche Steuerschulden hat, damit rechnen, dass ihm kein Reisepass erteilt bzw. ein vorhandener Pass entzogen wird.

Das hat die 23. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin mit Beschlüssen vom 9. und 11. März 2010 - VG 23 L 328.09 und VG 23 L 332.09 – entschieden.

Im ersten Fall hatte die deutsche Botschaft in Costa Rica die Ausstellung eines neuen Reisepasses für einen dort seit 1994 lebenden deutschen Staatsbürger unter Berufung auf eine unstreitige Steuerschuld in Höhe von 1,6 Millionen € abgelehnt.

Der zweite Fall betraf einen in Namibia lebenden deutschen Staatsbürger mit Steuerschulden in Höhe von etwas mehr als 100.000 € hat.

Die 23. Kammer des Verwaltungsgerichts hat beide Eilanträge zurückgewiesen und zwar mit der Begründung, dass nach dem Passgesetz ein Pass zu versagen sei bzw. entzogen werden könne, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründeten, dass der Passbewerber sich seinen steuerlichen Verpflichtungen entziehen wolle. Ein Steuerfluchtwille des Steuerschuldners liege bereits dann vor, wenn er es an ernsthaften Bemühungen fehlen lasse, seine Steuerschulden zu begleichen, gleichzeitig aber im Ausland verbleiben wolle. Andere gleich geeignete Mittel zur Durchsetzung des staatlichen Steueranspruchs stünden nicht zur Verfügung. Die Vorschrift diene gerade dazu, den deutschen Steuerbehörden im Ausland lebende Steuerflüchtlinge zuzuführen. Es sei schließlich nicht Aufgabe der deutschen Auslandsvertretung zu prüfen, ob die Steuerschuld verjährt sei.

Es bleibt abzuwarten, ob von den Betroffenen Rechtsmittel eingelegt werden.


Rheinland-Pfalz wertet Daten-CD aus und hat Ermittlungsverfahren eingeleitet

Die von NRW nach Rheinland-Pfalz weitergegebenen Daten von Steuersündern mit Anlagen in der Schweiz haben in Rheinland-Pfalz zu ersten Durchsuchungen geführt. Schwerpunkt soll bisher der Raum Pirmasens sein. Das teilten die Oberfinanzdirektion Koblenz und das Finanzamt Kaiserslautern vor einigen Tagen mit.

Den Beschuldigten ist eine strafbefreiende Selbstanzeige leider nicht mehr möglich.