Sonntag, 4. Oktober 2009

Insolvenzantrag des Finanzamts? Wer im Ausland tätig ist, hat es besser!

Viele Deutsche suchen angesichts schlechter beruflicher Perspektiven ihr Glück im Ausland, z. B. in der Schweiz. Haben sie in Deutschland aber Steuerschulden, wird das deutsche Finanzamt versuchen, diese gleichwohl zu vollstrecken.

Die Vollstreckung von Steuerschulden in der Schweiz ist nicht möglich. Deshalb versuchen Finanzbehörden die Beitreibung der Steuerschulden zuweilen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Ist der Steuerschuldner mit Wohnsitz in Deutschland aber in der Schweiz dauernd selbständig tätig, haben sie - die Finanzbehörden - Pech. Ein deutsches Gericht ist dann nicht zuständig, d. h. kann ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Betroffenen nicht eröffnen.

Übrigens: Entgegen landläufiger Meinung ist es gar nicht so schwierig, in der Schweiz zu arbeiten.


Insolvenzantrag des Finanzamts abwehren?

Ja, es ist möglich, einen Insolvenzantrag des Finanzamts abzuwehren. Nicht immer, aber immer öfter. Kann man Existenzvernichtung durch den Insolvenzantrag glaubhaft machen und Raten zahlen, bestehen durchaus Chancen das Finanzamt zur Rücknahme des Antrags zu bewegen. In begründeten Einzelfällen hilft hier das zuständige Finanzgericht im Rahmen eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.